2 Staatsbürgerschaften, 1 Scheidung
Sich vom Ehepartner scheiden zu lassen, wenn der eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist nicht so einfach. Zumindest war es bis jetzt nicht.
Nicht umsonst heißt es, dass man aufpassen soll, wenn man einen Iren heiratet. Den kriegt man nicht so leicht wieder los. Nach irischem Gesetz muss man erst 4 Jahre getrennt leben, bevor man sich scheiden lassen will.
Und bis jetzt galt es beim Scheidungsantrag: Wer beim jeweiligen Gericht in der Heimat zuerst an die Tür klopft, wird nach dem Recht dieses Landes geschieden. Das Urteil, das in dem Land dann getroffen wurde, musste auch vom anderen Land anerkannt werden. Für den Ehepartner mit der fremden Staatsbürgerschaft nicht immer ein Zuckerschlecken.
Nun will die EU binationale Scheidungen vereinfachen. Tritt die Verordnung in Kraft, gibt es keinen Wettlauf mehr, wer zuerst zum jeweiligen Gericht geht. 13 EU-Länder sind mit an Bord bei der neuen Verordnung. Auch Österreich ist dabei. Nur die Iren spielen da nicht mit. Einen Iren zu heiraten ist noch immer gefährlich. Natürlich im Falle einer Scheidung.
Die Regelung betrifft auch Drittstaatsangehörige, die in einem der beteiligten Länder leben: Wollen sich also zwei Türken scheiden lassen, die in Österreich wohnen, und können sie sich nicht auf ein Recht einigen, wird nach den gleichen Kriterien entschieden, welches Recht gilt.
"Es geht vor allem darum, Rechtssicherheit zu schaffen und zu verhindern, dass sich Partner das für sie günstigste Scheidungsrecht aussuchen", sagt Paul Hefelle, Pressesprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Scheidungsrate:
2008 waren 4083 von 16.787, etwa ein Viertel, der Scheidungen in Österreich binational, bei den Eheschließungen waren es 2914 von 19.701. Die ausländischen Partner kommen dabei am häufigsten aus Exjugoslawien, in etwa 25 Prozent der Fälle. Bei etwa fünf Prozent der Ehen und Scheidungen waren beide Partner keine Österreicher.
Als nächster Schritt soll im Herbst ein Vorschlag der EU präsentiert werden, wie der Umgang mit Besitz nach Scheidungen einheitlicher geregelt werden kann. Zudem arbeitet das deutsche Institut für Familienrecht am einem europäischen Eherecht: Wenn Paare sich vor der Hochzeit einigen, nach diesem Recht zu heiraten, soll es für sie in der gesamten EU gelten - auch bei einer Scheidung.
Denn trotz der neuen Vereinheitlichung gibt es immer noch zahlreiche Probleme. Etwa das unsichere Aufenthaltsrecht für Exehepartner, die aus Staaten außerhalb der EU kommen (siehe Artikel "Fremdenpolizeiliches Interesse am Ende einer Ehe").
Quelle. DerStandard
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was sagt uns das...?
Heirate nnnnniiiiiieeeeee!
zurzeit bin ich auch der
zurzeit bin ich auch der meinung. aber kann sich ja noch ändern. in 20 jahren oder so :)
eine menge leute lassen sich
eine menge leute lassen sich aus ex-ju scheiden. wow :)