Anschlag auf demokratisches Grundrecht und Meinungsfreiheit - § 107 Gefährliche Drohung
Meine Solidaritätsbekundung mit Ivana Martinović, Autorin des Artikels „Wie kommt die Burka in mein Bosnien“.
Ich wende meine direkten Worte an den User Emre, der die oben genannte Journalistin und Autorin im folgendem Wortlaut beroht: ....“und zweitens musst du schon aufpassen was du schreibst. Solche derart Hetz Kommentare brauchen die Jugendlichen nicht. Die Religion Gottes geht dich auch nichts an! Beim nächsten mal werde ich das an die Islamische Glaubensgemeinschaft A.M.G.T. weiterleiten….danach glaube ich nicht das du so weiterschreiben kannst.”
Mit der Androhung durch den Glaubensverband A.M.G.T., welcher als islamistische, rechtsextreme Organisation in Deutschland eingestuft ist und vom User Emre in seinem geschriebenen Kommentar, als Androhung herangezogen wird, sehe ich das als direkten Angriff auf demokratische Grundrechte der Meinungsfreiheit und somit auch auf den Rechtsstaat Österreich – § 107 Gefährliche Drohung.
Die Journalistin und Autorin hat weiters ihre ethnischen- und kulturellen Wurzeln in Bosnien und somit ebensoviel Rechte darüber zu schreiben, zu reden, zu kommentieren oder zu kritisieren, wie ein jeder ander/e BürgerIn dieses Staates und auch über die Grenzen hinaus.
User Emre – wie alle religiösen Fanatiker die Gemeinsamkeit verbindet, dass alleinige Patent auf Gott zu besitzen und auch schlage ich dem User Emre vor, sich mit einer eigenen Burka mit Niqap zu bekleiden und sich damit "im Namen Gottes" vor dem heimatlichen Spiegel beherzt zu bewundern.
Das zivile, bürgerliche Grundrecht welches wir heute in Europa genießen und leben werden wir uns nicht nehmen lassen, sei es durch die direkte oder indirekte Bedrohung, nicht jetzt, nicht Morgen und auch nicht in hundert Jahren. Nicht durch Gott und nicht durch Staat und am allerwenigsten durch verflogene Rohrspatzen, die sich eigenmächtig zum zwitschernden Sprachrohr von Organisationen installieren, welche in Deutschland als islamistisch, rechtsextreme Organisationen eingestuft ist!
Falls der User Emre auf Klitorisbeschneidungen Laune hat, die kann er sich in Österreich NICHT besorgen, sondern anderweitige Länder aufsuchen, die diese Verstümmelungen praktizieren "im Namen Gottes" und wenn so sein freier Wille ist, diese zur Sulze einkochen. Herr Abu alias Bogumil Balkanski hat dazu ein sehr empfehlenswertes Rezept zur Zubereitung von „Klitoris in Aspik“.
Gegen Steinigung "im Namen Gottes" schlage ich dem User Emre ebenfalls vor, sich einen handgroßen Stein zu besorgen und sich diesen gegen den eigenen Kopf zu richten – bis auch das letzte Ganglion wieder an seinem Platz sitzt, da es scheint, sind beim User Emre diese empfindlichen Nervenzelle, durch religiösen Fanatismus, zu schaden gekommen.
Aber all diese deviant-religiösen Ausformungen wird User Emre in Europa und Österreich nicht finden und ich schlage vor sehr rasch eine Männerberatunsgstelle aufzusuchen: www.maenner.at … so werde er dort die benötigte Hilfe bekommen.
Auch bitte ich den Rest der Biber RedakteureInnen um Solidaritätsschreiben in Form von Blogs.

srdačni pozdravi und besten Grüßen
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
- 501 Abrufe

Kommentare
da es schon mal vorgefallen
da es schon mal vorgefallen ist, dass angehende auszubildende Redakteure bedrohende Kommentare in ihren verfassten blogs lesen mussten oder diese als bedrohend interpretierten, die betroffenen sich auch nicht aufgrund ihres Alters und mangelnder Erfahrung der österreichischen Rechtsordung, an die Chefredaktion um Rat und solidarische Unterstützung wandten, dass Vorfälle wie diese äußerst demotivierende Auswirkungen auf unsere Biber Jung-Journalisten und JournalistInnen zur Folge hat, bis hin dass die betroffenen einfach aufhörten weiter für Biber zu schreiben.
Somit ist mein pädagogischer und sozialer Auftrag hiermit erfüllt in der Aufklärung der gegenwärtigen Rechtsordung in Österreich und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen von § 105, § 106, § 107. Mit der Bitte, um Kenntnisnahme sich bei etweiligen Vorfällen direkt an die Chefredaktion zu wenden.
Ich begrüße die Richtigstellung von User Emre und seine Stellungnahme zu dem Vorfall.
Ich stelle hiermit meinerseits deutlich klar, dass es sich beim oben erwähnten Glaubensverein AMGT NICHT um eine Terrororganisation handle, sondern einen strikt konservativ-islamistische Glaubensgemeinschaft.
++++++++++++++
++++++++++++++
Drohungen
Liebe biber-community!
Jede Drohung gegen einen biber-Redakteur wird ernstgenommen. Wir besprechen das aber in der Regel intern so wie das auch sonst in Medien der Fall ist. Es ist nicht der richtige Weg in jedem Fall gegen jede Drohung Sturm zu laufen. Das ist ja Teil der Absicht jener, die Medien und Journalisten bedrohen. I
Ich gebe Kalimero recht: Bitte nicht gleich zur großen Demo aufrufen. Das ist wirklich übertrieben.
Und noch aus meiner eigenen Erfahrung: Ich bin vor Jahren monatelang von einem Neonazi mit Drohmails zugeschüttet worden. Über eine öffentliche Plattform hätte der sich nur gefreut.
Zur AMGT: Strikt konservativ-islamistisch - aber nicht gewaltätig oder gar terrorverdächtig.
man könnte drohungen zu
man kann drohungen zu ernst nehmen allerdings auch verharmlosen.
was sich kommentatoren allerdings nicht bewusst sind ist, dass sie sich meistens dadurch selbst mehr schaden, als sie denken.
eine gruppe, die sie verteidigen oder glauben vertreten zu müssen, erleidet durch drohungen allerart seitens einzelner personen einen schadhaften ruf.
wenn ein user im namen einer organisation für diese spricht, wie "wenn ich das der xy-organisation melde, wirst nicht mehr so weiter schreiben können".
eine person nimmt sich das recht eine ganze gruppe zu vertreten und spricht in deren namen. nicht die person wird dann als täter bloßgestellt, sondern die organisation, die er erwähnt hat.
ich weiß nicht genau, welche absichten bzw. welche politik die a.m.g.t genau verfolgt.
es kann sein, dass sie den verfassungsschützern aufgefallen sind. die erwähnung dieser gruppe durch den user hat mehr schaden für die gruppe davon getragen, als ich durch eine drohung nicht weiter schreiben zu können.
es ist schlimm in welchem wortlaut der user die drohung ausgesprochen hat. allerdings befürchte ich, wie stale es gesagt hat, dass dahinter ein junger mensch steckt, der den drang hatte irgendwen schützen zu müssen. einer für alle. udn alle nicht für einen, weil sie von dem eh nichts wissen.
eh immer das selbe.
falsche Anschuldigungen
Eigentlich wollte ich zur Diskussion anregen, aber wie ich gerade von den Beiträgen auf dieser Plattform erfahren habe wurde dies nicht so aufgenommen. Ich will klarstellen, das Ich nicht die Absicht hatte eine Drohung zu erteilen und auch nicht die Demokratischen Werte verletzten.
wenn du eine
diskussion willst, bring argumente!
so wie wir es machen, wenn wir zum beispiel unser recht auf negative religionsfreiheit in anspruch nehmen. es ist ein menschenrecht, frei von einfluss von religionen zu leben. so ist es in der menschenrechtscharta der uno und der eu beschrieben.
und: es ist ein besonders schützenswertes rechtsgut.
es gibt auch das recht auf kritik und kritische diskussion. auch gegenüber religionsgemeinschaften.
weder du, noch deine religion, noch eine andere religion steht über den menschenrechten.
auch deine religiosität, auch deine religion und alle anderen religionen dürfen kritisiert und kritisch hinterfragt werden.
was du als beleidigend empfindest, ist die unmöglichkeit, die widersprüche deiner (und jeder anderen) religion zu argumentieren. weil es für diesen mörderischen betrug, den religionen an so vielen menschen begehen, kein argument gibt.
deswegen flüchtet ihr religiösen in drohungen, dann auch mord, wie uns der fall van gogh gezeigt hat. oder der fall ruschdie. oder der fall warrie. oder der fall vieler kritiker und unbequemen frager, die von religiösen menschen vom tode bedroht sind.
also: wenn du keine argumente hast, dann schweige, bis du eines findest.
danke!
ABB
ich danke dir emre für
ich danke dir emre für deine stellungnahme und richtigstellung.
auf dieser hp gibt es die möglichkeit die leute auch anonym zu kontaktieren. ich hätte es begrüßt, wenn du mir geschrieben hättest. dann hätte ich dir auch angemessen antworten können.
auf die art und weise, wie du geschrieben hast (etwas aufgewühlt)...habe ich auch nicht die lust zu argumentieren.
nochmal danke, dass du antwortest
passt, die Wogen sind
passt, die Wogen sind geglättet - gehen wir zur Tagesordnung über!
weiter so!
hallo ivana, lass dich nicht von solchen irren bremsen...
der artikel war meiner meinung nach top. auch wenn es manchen nicht passt...
lg
fred
Wieso fahnden wir nicht nach
Wieso fahnden wir nicht nach diesem User und hängen überall Poster auf und machen einen Demomarsch gegen ihn ?
Bissl übertrieben das ganze oder ned ?
ich finde eine
ich finde eine Terrororganisation A.M.G.T. übertrieben, aber du kannst ja für dich selbst entscheiden, wo du dich positionierst
Gefährliche Drohung § 107 StGB
1. Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
2. Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
3. In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
§ 106 Schwere Nötigung
3. die genötigte Person zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung (§ 215a Abs. 3) oder sonst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die besonders wichtige Interessen der genötigten oder einer dritten Person verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 105 Nötigung
(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.
respect radi, besser hätte
respect radi,
besser hätte man dazu keine stelung nehmen können.
ivana, wenn wir für jede drohung und beleidigung einen euro bekommen würden...
"ivana, wenn wir für jede
"ivana, wenn wir für jede drohung und beleidigung einen euro bekommen würden..." dann wäre abu schon reich :P
du sagst es. das wär mal n
du sagst es. das wär mal n ding. ne abu-kassa mit beleidigungssteuer. besser da investieren als in die kirchenbeitragsstelle
ich mach a Konot dann bei
ich mach a Konot dann bei erm auf,.. "in Abu bank System´s we trust" oder "Abu ,.. what else ?" "Abu Financial Corporations" "Wall Abu Street" etc etc
Wie gesagt.... Nehmt ihr den
Wie gesagt.... Nehmt ihr den Vollpfosten da nicht zu ernst?! Religionsfanatiker? Ist doch ein Kind, dass in seinem Stolz verletzt wurde... Aber naja... Solidarität für Ivana M.!
PS: 'jebi se Emre' ! :)
radi ich liebe dich und
radi ich liebe dich und deinen finger auch.
ich schließe mich an mit "jebi se" :)
Danke für den Blog, Radi.
Danke für den Blog, Radi. Die ganze Redaktion steht hinter der Redakteurin Ivana M. und lässt sich sicher nicht durch primitive Drohungen einschüchtern. Alles andere steht schon in Radis Blog.
Peace
Ich schließe mich an!
Ich schließe mich an!