Aufenthaltsrecht leicht gemacht

10. November 2015

Wer glaubt, Hochzeitsvorbereitungen seien chaotisch, der hat sich noch nicht mit dem Thema Aufenthaltsrecht beschäftigt. Um Klarheit im bürokratischen Dschungel zu schaffen, haben wir Anwalt Robin Lumsden gefragt, was man erledigen muss, um seinen Ehepartner aus dem Ausland nach Österreich holen zu können.



Von Alexandra Stanic

Robin Lumsden
biber: Was muss man tun, um seinen Partner aus dem Ausland nach Österreich holen zu können?
Robin: Im Falle von Drittstaatsangehörigen, die sich mit einem österreichischen Staatsbürger vermählt haben, heißt der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“. Er wird erteilt, wenn der oder die Drittstaatsangehörige die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt.


Welche Voraussetzungen sind das?
Die Höhe der Einkünfte muss für Ehepaare derzeit € 1.307,89 und für jedes Kind zusätzlich € 134,59 betragen. Diese Beträge müssen nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten wie Miete zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss für die Anzahl der dort lebenden Personen passen, man braucht einen Krankenversicherungsschutz und den Nachweis von Deutschkenntnissen auf A1-Niveau.


Was passiert, wenn der Ehepartner in Österreich selbst Drittstaatsangehöriger ist?
Falls der bereits in Österreich lebende Ehepartner selbst Drittstaatsangehöriger ist und eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ oder einen „Daueraufenthalt - EU“ besitzt, so erhält der Ehepartner aus dem Ausland eine „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“.


Wo liegt der Unterschied zwischen den Aufenthaltstiteln „Familienangehöriger“ und „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“?
Beide berechtigen den Ehegatten in Österreich zu arbeiten. Der Antrag ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einzubringen. Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ kann jedoch auch in Österreich, am Wohnort des in Österreich ansässigen Ehegatten, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat - in Wien ist die MA35 zuständig - beantragt werden.


Welche Dokumente werden noch benötigt?
Alle weiteren Dokumente müssen im Original samt beglaubigter Übersetzung ins Deutsche vorzuweisen sein. Dazu gehören unter anderem gültige Reisepapiere, die Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigungen und die Heiratsurkunde.

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Info:
Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EWR-BürgerInnen noch SchweizerInnen sind.

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Kommentare

 

Und genau aus diesem Grund kann man gleich auswandern, wenn man einen nicht EU -Bürger heiratet. Das sind Zahlen, die in Österreich keiner mehr verdient. Bei meiner Wohnung (430 €, 2-Zimmer in Linz) und meinem laufenden Kredit (160 € Rate), müsste ich 3000 € brutto im Monat verdienen, damit ich mit meinem Mann in Österreich leben könnte!!!!

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