DER UHRENSOHN

09. März 2015

Politiker zu beleidigen kann teuer werden. Der Wiener Rapper Nazar legt sich mit HC Strache an und wird vom FPÖ-Chef verklagt. Zu Recht?

Von Natalija Stojanovic

Eines steht schon fest: FPÖ-Obmann HC Strache und Favoriten-Rapper Nazar werden in diesem Leben keine Freunde mehr. Der gebürtige Iraner beleidigte den FPÖ-Politiker öffentlich während eines Konzerts als „Hurensohn“. Dieser Aussage folgte prompt eine Unterlassungsklage aus der Rechtsabteilung des Klubobmanns. Was das bedeutet, erklärt uns Michael Rami, Straches Anwalt: „Der Kläger möchte mit einem richterlichen Urteil erreichen, dass Herr Ardalan (Nazar) in Zukunft die Beleidigungen gegen seine Person unterlässt. Der Streitwert, also die verlangte Geldsumme, ist dabei fiktiv. Die Höhe der verlangten Summe entscheidet lediglich, welches Gericht über die Strafsache entscheiden wird.“

Besoffen und schwul

Es ist nicht das erste Mal, dass Nazar den Politiker beleidigt. Und er ist auch nicht die einzige Person oder das einzige Unternehmen, die sich mit einer Klage aus dem Strache-Anwaltsbüro befassen müssen. Die Sendungsverantwortlichen aus der beliebten ORF Serie „Die Vorstadtweiber“ bekamen genauso wie die Heute-Zeitung eine Klage von der FPÖ ins Postfach. Das Boulevardblatt schrieb über den „besoffenen Strache“ im Wiener Innenstadt-Lokal „Bettelalm“, „Die Vorstadtweiber“ bezeichneten Strache als „schwul“. „Ich finde es nicht richtig, mich als „Besoffenen“ darzustellen. Ich bin eine Person der Öffentlichkeit und möchte nicht in den Schmutz gezogen werden“, so der blaue Parteichef auf seiner Facebookseite. Sowohl Nazar als auch der ORF haben sich bis jetzt zu den Vorwürfen noch nicht geäußert, so Anwalt Michael Rami. Nazar zeigt sich laut Strache-Anwalt uneinsichtig und machte die Klage erst richtig berühmt. Unter anderem postete er Fotos auf den Social-Media-Kanälen mit dem Hashtag „Uhrensohn“ in Anlehnung an den „Hurensohn“-Sager, um sich über die Strache-Klage lustig zu machen.

Preiskataloge gibt es nicht

Mit welchen Summen müssen Künstler rechnen, wenn sie Politiker beleidigen? Der österreichische Medienanwalt Dr. Wukoschitz dazu: „Der Höchstbetrag der medienrechtlichen Entschädigung für Beleidigung oder üble Nachrede liegt bei EUR 20.000, bei besonders schwerwiegender übler Nachrede oder Verleumdung bei EUR 50.000.“ „Die in der Praxis zugesprochenen Beträge sind meist ein paar hundert bis paar tausend Euro. Das Strafausmaß hängt von konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das heißt: Inwieweit hat der Betroffene selbst Anlass zur Kritik gegeben, in welchem Zusammenhang erfolgte die Beleidigung, welche Auswirkungen hat das auf den Betroffenen. Generell müssen sich Personen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, mehr gefallen lassen als ‚Privatpersonen‘, sodass auch die Entschädigungen oft deutlich geringer ausfallen und manchmal nur noch „symbolischen“ Charakter haben.“, so Wukoschitz.

Medien

Wie können sich Medien vor Anklagen schützen? Eva Schmelz, selbständige Medienanwältin dazu: „Medien können sich schützen, indem sie nicht über den höchstpersönlichen Lebensbereich schreiben, gut recherchieren und bei heiklen Fällen die Meinung eines Experten vor Veröffentlichung einholen.“ Selbstverständlich erreicht nicht jede Politikerklage ihren gewünschten Erfolg. Die FPÖ verklagte den NÖ-Landeshauptmann Erwin Pröll. Der war mit Blaulicht gefahren, um schneller zu einer Besprechung zu kommen. Die Anwälte der FPÖ klagten an und bekamen nicht Recht. Blaulicht zu benutzen, um eine Rettungsgasse zu passieren, ist unfair, wurde aber nicht als Amtsmissbrauch vom Richter anerkannt. Fazit: Es besteht eine schmale Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung. Wenn du als Künstler oder Medium auf der sicheren Seite stehen möchtest, gilt es, garantiert keine Unwahrheiten zu verbreiten. Außerdem haben Aussagen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich umschreiben keinen Platz in der Öffentlichkeit. Selbst, wenn man glaubt, sie entsprechen der Wahrheit. Sorry, Nazar, du wirst wohl bei „Uhrensohn“ bleiben müssen.


 
 

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