Die Quadratur des Kreises - Harald Dobernig und die Besteuerung Illegaler Prostitution



Harald Dobernig (http://www.youtube.com/watch?v=UYNSmeMoWDg),–und es kann nur eine Verkettung absurder Umstände verantwortlich sein – hat vermutlich die (steuer)rechtliche Quadratur des Kreises geschafft:

 

Er besteuert Illegale Prostituierte. (http://kaernten.orf.at/news/stories/2553057/). Der Urheber dieser brillanten Idee ist erstens Kärntner und zweitens Finanzlandesrat von Kärnten und, natürlich, FPKler.

Aus diesem fruchtbaren Schoß stammen traditionell brillante Finanzpolitiker, so auch, um nur ein Beispiel zu nennen, Kar-Heinz Grasser, der selbsternannte beste Finanzminister aller Zeiten.

 

Dobernigs Vorschlag wirft, zugegeben, einige moralische Fragen auf – was aber im in sich geschlossenen Kärntner System weiter keine Rolle spielt. Moral muss man sich mal leisten können -und Kärnten ist bankrott. Außerdem hat Moral in der Kärntner Politik einfach keine Tradition. Und die Kärntnerinnen und Kärntner sind nun mal sehr traditionsbewusst. So bekämpft man in Kärnten beispielsweise seit bald 100 Jahren in einem aufopferungsvollen Abwehrkampf den SHS Staat. Diese Tradition ist dermaßen beliebt, dass es gar nichts macht, dass es diesen Staat seit mehr als siebzig Jahren nicht mehr gibt und auch schon der Nachfolgestaat, Jugoslawien, längst Geschichte ist– gekämpft wird weiter gegen das Slowenenpack.

 

Auch einige rechtlich – praktische Fragen werden schlagend: Wie stelle ich jemanden, der nicht registriert ist, einen Steuerbescheid zu? Haben die überhaupt eine Gewerbe- oder Firmennummer? Ist es für das Land einträglicher Illegale Prostituierte mit Strafen zu belegen oder zu besteuern? Oder, Herr Dobernig, Sie bester Finanzreferent aller Zeiten, könnte man nicht beides machen?

Ist es überhaupt fair Illegale Prostituierte einkommensunabhängig mit einer Flat – Tax zu besteuern? Sollten nicht Luxuscallgirls mehr zum Allgemeinwohl beitragen als übergewichtige, asthmatische, fünfzigjährige Bordsteinschwalben mit Hängebrüsten, die für einen Blowjob gerade mal fünf Euro bekommen?

Gelten für Illegale Prostituierte auch Steuerfreibeträge? Kann man von dieser Abgabe gewerberelevante Ausgaben absetzen, wie Kondome, Handschellen, Strapse?

Und: Gibt das Land damit nicht zu, seine Gesetze weder vollziehen zu wollen noch zu können? Macht sich das Land damit der Beihilfe zu einer Straftat (Illegaler Prostitution) schuldig? Wird Harald Dobernig durch diese Abgabe zum Zuhälter?

 

Allen Unkenrufen zum Trotz: All die kleinkarierten Nörgler verstehen das Potential, die Phantasie hinter dieser Idee, in diesem Konzept nicht.

Allein schon die legale Basis auf die Harald Dobernig seinen revolutionären Abgabenentwurf stellt ist, nun, phantasiebeflügelnd. Dobernig schreibt im Entwurf zu seinem Gesetz, dass das Land sich seines „Abgabenerfindungsrechts“ bedient. Ich glaube mal an die Kompetenz des FPKlers und an die Existenz des Abgabenerfindungsrechts. Dass da noch kein anderer Finanzlandesreferent draufgekommen ist (muss wohl daran liegen, dass die FPK nur in Kärnten das Regierungsteam stellen darf, naja, wär ja irgendwie auch komisch wenn die Freiheitliche Partei Kärntens den burgenländischen Landeshauptmann stellen würde, egal, wie auch immer). Was könnte man mal da nur für Abgaben erfinden ... Die Kuhmisttaxe. Die Genossene-Sonnenstrahlen-Abgabe. Eine Gebühr für landeseigenen veratmeten Sauerstoff ... der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Macht sich auch im Wahlkampf immer gut. Wenn dir der politische Gegner eine Erhöhung der Steuerquote vorwirft, tust du das einfach mit einem nonchalanten: „Ich hab doch nur von meinem Abgabenerfindungsrecht gebrauch gemacht ...!“ ab. Aso, na dann! Für sowas habe die Wählerinnen und Wähler natürlich immer Verständnis.

 

Selbiger Gesetzesentwurf ist aber auch ein Präzedenzfall, der zur Besteuerung sämtlicher illegaler Aktivitäten herangezogen werden kann. Hehlerei. Uranschmuggel. Drogenhandel. Das würde auch den linkslinken Gutmenschen eines ihrer Argumente für die Legalisierung des Suchtmittelmarkts den Boden unter den Füßen entziehen. (Weil wir gerade dabei sind: Welche Drogen nimmt Herr Dobernig eigentlich? Wo kriegt man diesen Stoff?).

 

Eine letzte Frage bleibt mir noch: Wenn man etwas besteuern kann, das es nicht geben dürfte, das es aber gibt, kann man im Umkehrschluss auch etwas besteuern, das es nicht gibt, aber geben müsste?

Zum Beispiel, Firmengewinne, mit denen ein böser Kassier durchgebrannt ist? Autos, die gestohlen wurden? Hunde, die zu früh verstorben sind? Oder das Gehirn eines Landesfinanzreferenten?

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