Keine Deutschpflicht für Türken
Türkische Staatsbürger haben künftig eine Sonderstellung in Österreich. Eine neue Regelung besagt: Türkische Import-Eheleute müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen. Die Änderung im Gesetz betrifft aktuell 765 Türken.
Seit dem EU-Beitritt 1995 hat Österreich das Fremdenrecht laufend verschärft. Im Falle der Türkei – unerlaubt. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof mit Verweis auf ein Abkommen zwischen Österreich und der Türkei entschieden.
Bisher war es so, dass Türken, die österreichische Staatsbürger geheiratet haben, in die Türkei zurückgehen mussten, um dort einen Antrag auf Aufenthalt in Österreich zu stellen. Es war auch Pflicht, einen Deutschkurs in der Türkei zu machen. Beides ist jetzt hinfällig. Türkische Eheleute können nach der Hochzeit in Österreich bleiben – auch wenn sie keinen Deutschkurs vorweisen. Davon profitieren unmittelbar 765 Türken.
Aufatmen kann nun auch Murat Dereci, der durch seine Klage beim EuGH den Anstoß für die Änderungen gab. Nach seiner Heirat mit einer Österreicherin suchte er um einen regulären Aufenthaltstitel an; daraufhin wurde er aufgefordert, von der Türkei aus den Antrag zu stellen.
Das ließ sich Dereci nicht gefallen. Er klagte.
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