Was ist Diskriminierung



Zu dem Themenschwerpunkt der Diskriminierung lud, der Verein für Roma "Romano Centro" zu einem Jour Fixe in die Räumlichkeiten des Vereins, ein. Es sprachen Mag. Volker Frey, Generalsekretär vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und  Mag. Ulrike Salinger, Anwältin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft wie auch namhafte Persönlichkeiten der Roma Volksgruppe Herr Bransilav Nikolić mit seinem Team vom gipsytv.com Internet Radio.


(vlnr.) Frau Mag. Andrea Härle, Geschäftführerin Verein "Romano Centro", Frau Gilda Horvath, Public Relation Thara/Volkshilfe, Frau Mag. Ulrike Salinger, Anwältin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Herr Mag. Volker Frey, Generalsekretär Klagsverband


(vlnr.) Diskussionsteilnehmer Herr Branislav Nikolić mit Team vom gipsytv.com Internet Radio.

Die Entstehung
Das Gleichbehandlungsgesetz gibt es seit 23. Februar 1979 welches anfänglich zum Ziel hatte, die Einkommensunterschiede zwischen Frau und Mann auszugleichen.
1991 wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet und 2004 das Gleichbehandlungsgesetz ausgeweitet auf:

  • die ethnische Zugehörigkeit
  • die Religion und Weltanschauung
  • das Alter
  • die sexuelle Orientierung

Alltag der Diskriminierung
Fälle von Diskriminierung finden oftmals statt, ohne dass man sich jedoch dessen direkt bewusst ist und auch sind es die langwierigen Gerichtsverfahren, die viele Diskriminierungsopfer davon abhalten, Klagen einzureichen.

In der sehr angeregten Diskussionsrunde wurden praktische Beispiele von Diskriminierung im Alltag gebracht.
So erzählt Herr Ilija Jovanović, Vorstand des Vereins "Romano Centro" über den Fall einer Romni:
„zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Firma schien alles scheinbar in Ordnung zu sein. Bis zum Zeitpunkt wo Kollegen von der ethnischen Zugehörigkeit der Romni erfuhren. Die Kollegen überforderten die Romni mit dermaßen viel Arbeit, dass dies alleine nicht mehr zu bewältigen war und boten auch keine kollegiale Unterstützung.
Bis die Romni von der Firma die Kündigung bekam“. 

Auch sind Fälle der Diskriminierung am Arbeitsmarktservice, beim Sozialschutz, Förderungsvergabe und Ermäßigungen evident. So erhalten BürgerInnen, die eine weitaus höhere berufliche Qualifikation aufweisen können, dennoch schlechtere oder ihrer Qualifikation ferne Kurse und Arbeitsplätze vermittelt, oder werden bei Förderungsvergaben benachteiligt.

Gilda Horvath schildert ihre Erfahrungen beim AMS, als qualifizierte Medienfachkraft die zudem berufliche Erfahrungen beim ORF  anführen kann „am AMS hat man mir einen Staplerscheinkurs vermitteln wollen sowie einen Deutschkurs“ trotz der evidenten Tatsache, dass Frau Horvath die HAK abgeschlossen und maturiert hat.

„An die 4000 Fälle im Jahr werden bei uns bearbeitet“ betont Mag. Volker Frey vom Klagsverband. Die größte diskriminierte Gruppe sind Menschen mit Behinderungen, gefolgt von der ethnischen Gruppe afrikanische/r BürgerInnen, die aufgrund ihrer Hautfarbe Ausgrenzungen in Lokalen, Ämtern und im Berufsbereich erleben.

Jugendlichen der Roma Volksgruppe und andere ethnische Minderheiten wird oftmals der Besuch einer Diskothek ohne plausiblen Grund verweigert. Bei gemeinsamen Firmenfeiern, organisierten Veranstaltungen in Betriebsstätten, werden diskriminierte und gemobbte Mitarbeiter nicht eingeladen, sind nur einige Beispiele wie und wo Diskriminierung  sichtbar wird. Weiters ist es auch bei der Wohnungsvergabe gesetzeswidrig und klagbar Mieter aufgrund ihrer ethnischen, religiösen oder sexuellen Orientierung, abzulehnen. Inserate, wie noch vor wenigen Jahren üblich  „ausländische Mieter unerwünscht“ sind heute klagbar.
Bei der Arbeitsplatz- oder Praktikavergabe, sollte man sich für eine adäquate Stelle bewerben, die mit  den persönlichen beruflichen Qualifikationen übereinstimmen, kann man Ablehnungen ohne Grundangabe prüfen lassen.

Was tun?
Als erste Anlaufstelle dient die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die kostenfreie Erstberatungsgespräche anbietet und in weiterer Folge in persönlichen Einzelgesprächen die Fälle von Diskriminierung prüft und Verfahren einleitet. Neben der gratis Beratung bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft juristische Unterstützung, wie auch Begleitung bei Verfahren.

Sollte es zu einem gerichtlichen Prozess kommen und man Zeit und Lust hat, einen langwierigen Rechtsstreit in Erwägung zu ziehen, wird geraten Fälle von Diskriminierung zb. am Arbeitsplatz (Mobbing) zu dokumentieren, die im Fall eines Verfahrens sehr nützlich sind als Beweislage.
Die Kosten des Gerichtsprozesses übernimmt der Klagsverband wie auch die psychologische Unterstützung, bei ganz dramatischen Fällen wie der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz  vorrangig bei Frauen.
"Sammelklagen sind aufgrund der gesetzlichen Lage nicht möglich, man kann nur als Privatperson klagen. Dennoch setzt sich der Klagsverband für die Möglichkeit von Sammelklagen ein" beteuert Mag. Volker Frey.

Materielle Entschädigung
Die finanzielle Entschädigung bei Diskriminierungsopfer unterliegt einer Mindestgrenze von 720 Euro. Bei Fällen der sexuellen Belästigung ist diese Grenze höher und kann bis zu mehreren Tausend Euro betragen.
Die Verjährungsfrist liegt bei der Wohnungsvergabe bei 3 Jahre und bei Jobs ist diese Frist kürzer angelegt. 

Facts & Infos
Es wird abgeraten Begriffe des Types „Zigeuner“ zum Zwecke der Demütigung zu benutzen, dahin waren sich alle beteiligten Diskutanten einig, unabhängig der Tatsache, dass es bei einigen MitbürgerInnen der Roma Volksgruppe sogar erwünscht ist und sie "Roma und Sinti" als Begriffsbestimmung ethnischer Zugehörigkeit ablehnen.

Es wird daher geraten, beim Gesprächspartner nachzufragen, wie diese bezeichnet werden wollen.
Romanes Rom bedeutet  „Mensch“.

Quellen und weiterführende Informationen

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
Luftbadgasse 14-16
1060 Wien
Tel.:  961 05 85 - 24
E-mail: info@klagsverband.at
www.klagsverband.at


www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

Kontakt für telefonische Anfragen
aus ganz Österreich zum Nulltarif: 0800 206 119

"Romano Centro" Verein für Roma
Hofmannsthalgasse 2, Lokal 2, 1030 Wien, Österreich
 Tel: 749 63 36
Fax: 749 63 36 - 11
 Mo-Do: 10.00 -18.00 Uhr, Fr: 10.00 -17.00 Uhr
 E-Mail: office@romano-centro.org
www.romano-centro.org

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zu dem beitrag

ich weis es hat mit roma menschen nichts zu tun aber trotzdem möchte ich wissen ob ich das so richtig verstanden habe.

wenn junge türken oder eben dunkelhäutige ein lokal (disco) betreten wollen aber aufgrund ihrer herkunft nicht rein gelassen werden und somit sich auch den abend versauen (lange vor dem spiegel stehen, sich schick machen, sich auf den abend freuen), darf man dann diese lokalbesitzer klagen? wenn ja, wie hoch sind denn die chancen das man recht bekommt? wie ist die beweislage?

mir hat mal ein beamter gesagt der besitzer entscheiden darf wer rein kann und wer nicht da es ja nicht öffentlich ist sondern privat. ist eine disco wirklich privat? dachte die zahlen steuern und machen abschreibungen daher denke ich doch das es ein unternehmen ist?!

danke schon im vorhinein für die antwort

Es wurde folgendermaßen

Es wurde folgendermaßen erklärt bei der Diskussion (soweit ich das verstanden habe).
Die Beweislast liegt beim Angeklagten - der Angeklagte muss beweisen, dass er nicht diskriminiert hat.

Aber das ist juristisches Kauderwelsch - da hilft nur ein/e ausgefuchste/r JuristIn.

+++

ich kenne mich da nicht so aus, aber ich glaube das mann so ein Fall schwer nachweisen kann, wer gibt schon freiwillig vor dem Richter zu ein Rassist zu sein.
da hat die Radi völlig recht mit dem "ausgefuchsten" Anwältin/Anwalt.

Im Zweifel für den Angeklagten...

In Österreich muss ein Angeklagter sicher nichts beweisen... Die Beweislast liegt immer bei dem der etwas begehrt...
Dh. du brauchst definitives Beweismaterial, dass dich der Typ explizit darauf aufmerksam macht, dass du da jetzt nicht hinein kommst, weil du türke, etc bist.
Wenn er aber sagt, dass deine Garderobe nicht der "Hausordnung" entspricht oder gar nichts, dann hast a pech... du kannst die Polizei rufen und fordern, dass er dich hinein lässt, nur willst du deine Kohle in einem Lokal lassen, in dem du offensichtlich nicht erwünscht bist...

Und das mit dem einklagen ist halt auch so eine Sache, auf was willst du klagen... dass du hinein gelassen wirst.. ab jetzt immer... bei einem Job oder einer Wohnung hat das ja Sinn... nur kein Club, besonders kein wiener Club ist die Sache wert...
Eher umdrehen und nie wieder in Clubs, wo die Engstirnigkeit schon vor der Türe steht, gehen....

Love & Peace

Apartheid Zustände

dann kommt das Apartheids Zuständen ähnlich, wenn ein Lokal laufend keine Ausländer reinlässt, werden sich sicher Möglichkeiten erschliessen, den Vorfällen nachzugehen?!
Mit der Ausnahme das es kein einschlägiges RJF/Burschenschafter und ähnliches Kellerloch ist.

Sicher hat man als klagende Partei Beweise vorzubringen, und der Angeklagte muss beweisen, dass es entsprechend der Beweislast so war oder eben nicht.
Ist Ausage gegen Ausage bei einem zivilirechtsstreit. Wenn es aber die 50 Klage ist, bei einem Lokal, Disco, dann wird man dem schon eine andere Bedeutung beimessen.

Hängt aber auch davon ab, wer die der Kläger ist. Wenn das ein zb.: "afrikanischer Botschafter" ist, schaut das ganze dann auch schon anders aus.

Ol Mi

danke! aber das ist immer noch keine lösung für die jugendlichen türken - die wollen ihre frust rauslassen wenn sowas geschieht. was glaubst du was dann passiert?

na ich würde sagen, die

na ich würde sagen, die warten bis sie denjenigen allein erwischen und dann gibts eine auf die Rübe!? Männer sind doch das praktisch denkende Geschlecht, da ist es egal welchen Nationalität sie haben!?

und dann hat man eine Klage

und dann hat man eine Klage mit schwerer Körperverletzung, muss viel Schadenersatz zahlen - kommt dadurch noch in Schulden, hat eine strafrechtliche Akte, die einem so richtig die Zukunft und das Leben versauen kann, weil man keinen Job mehr kriegt. Und somit ist man draussen aus der Gesellschaft und es bleibt nur die Straße. Und man ist dann genau dort, wo sie einen haben wollen.

Für die Medien ebenfalls ein gefundenes Fressen und das Image entsprechend schlecht.

Wieso die Hände schmutzig machen und sich selbst nur noch Schaden. Klagen, wenn genug Klagen sind - bewegt sich auch was.

radi

das hast du schön gesgat aber sag das mal jenen jungen türken die die ganze woche in die schule gehen oder ihre lehre machen und mal am weekend feiern wollen. danach vor der langen discoschlange werden sie abgewiesen als ob sie aliens wären und nicht zu der gesellschaft gehören. glaubst du in dem moment denken sie echt an schadenersatz?

also ich hab mal nicht daran gedacht :).

++++

++++

Beim Lesen ist mir dieses Lied eingefallen:

KAL, Šaban Bajramović,

KAL, Šaban Bajramović, Moša Šišić,...uvm



+++++voll gut+++++++

+++++voll gut+++++++

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toller beitrag

na super...

ich bin zwar keine Roma, doch hätte ich das mit Schadensersatz -Klagen gewusst, hätte ich jetzt auf jeden Fall mehr Geld am Konto.
Wieso erfährt man die meisten Sachen erst dann wenn man sie nicht mehr gebrauchen kann :(

ne frage

was bedeutet noch mal gipsy?

ich vermute es zu wissen möchte aber nur noch mal ne nummer sicher gehen :)

du verkennst, dass gipsy aus

du verkennst, dass gipsy aus dem englischen Sprachgebrauch ist (wir aber im deutschsprachigen Raum leben) - Engländer hatten keine KZ und Englänger vergasten keine Roma im II WK, auch zwangen Engländer keine Roma zur Zwangsarbeit und Engländer übten keinen systematischen Genozid an Roma wie auch an Juden.

Was sagt dir das?
Im englischen Sprachgebrauch gibt es keine Negativ Besetzung des Wortes. Durch die Geschichte Zentral-Europas im II WK aber sehr wohl.

Es sind Fremdbegriffe die man einer Volksgruppe auferlegt und ihnen dadurch die Identität raubt. Wie *tschusch,*N..., *K...., *Asylnat, *Migrant, uvm. Es ist nicht Herr/Frau xy aus soundso, sondern ein furchtbar brauner Topf in dem alles "fremde" reingeworfen wird.

Und ganz speziell in deinem Fall indem du andere Menschen ihrer Heimatlosigkeit beschimpfst und dies mit dem pejorativen Gebrauch des Wortes "Zigeuner".

radi

dachte mir schon das du das in den falschen hals bekommst. so war das aber wirklich nicht gemeint.

ah oja im englischen gibs

ah oja im englischen gibs ebenfalls ein negatives wort das nennt sich " Pikey" http://en.wikipedia.org/wiki/Pikey

kommt sogar in filmen vor wie zb in " Snatch - Schweine und Diamanten" http://de.wikipedia.org/wiki/Snatch_%E2%80%93_Schweine_und_Diamanten

Schimpfwörter

Zu den Links: Dummheit kennt eben auch keine sprachlichen Grenzen. Und zu 'Dummheit': ich nehme es mir einfach mal raus, 'Vorurteile, Rassismus, etc.' gnaz global unter 'dumm' zusammenzufassen. Warum Ignoranz nicht auch mal mit Ignoranz begegnen.

Wie heißt es nicht so schön: Die deutsche Sprache kennt viele Wörter für Intoleranz/Rassismus/Ressentiments (nicht zutreffendes bitte streichen) - die Inuit (a.k.a. Eskimos) kennen auch mehr als zwei Dutzend Wörter für Schnee...

Kommentar

Kommentar auf die Frage des Users psycho: http://www.dict.cc/?s=gypsy

Ich lass das jetzt mal so stehen und erkläre mich für die Übersetzung als nicht verantwortlich. Meine Achtung übrigens bezüglich der Diskussionsrunde...

ekelhaft der Begriff für KZ

ekelhaft der Begriff für KZ in Ausschwitz - einfach ekelhaft.

el_olmo

:-) der war gut

danke

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