Strafe für´s „Po-Grapschen“?

02. Juni 2015

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Po-Grapscher
TV-yesterday / Interfoto / picturedesk.com

Endlich sind die Gespräche zwischen Minister Heinisch-Hosek und Brandstetter „gut verlaufen“. Aber die Einigung ist noch nicht in trockenen Tüchern.

Die langen Diskussionen zwischen Frauenministerin Heinisch-Hosek und Justizminister Brandstetter scheinen fast beendet zu sein. Am Montag waren sich die Politiker einig, dass das „Po-Grapschen“ als eine sexuelle Belästigung im Strafrecht festgelegt werden soll. „Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden“, wird die Ministerin vom Kurier zitiert. Laut Hienisch-Hosek werden alle Übergriffe, auch „sexuell konnotiertes, unerwünschtes, intensives Berühren“ bezeichnet, bestraft.

Noch kein Grapscher gehabt

Eine Regierungsvorlage soll noch im Juni den Ministerrat passieren, obwohl nach Angaben der Politiker noch weitere Gespräche ausstehen sollen. Die Idee eines solchen Akt ins Strafrecht zu bringen ist gut und auch wichtig. Aber wenn ich ehrlich sein darf: In den zwei Jahren, in denen ich  in Österreich lebe, ist mir das nicht ein einziges Mal passiert. Wie gesagt, das Po-Grapschen ist kein unwichtiges Thema. Meiner Meinung nach sollte der Paragraph aber so schnell wie möglich beschlossen werden, denn diese Zeit, die mit Diskussionen vergeudet wird, sollte besser genutzt werden. Auf der österreichischen Agenda gibt es noch viele andere wichtige Punkte: zum Beispiel die Flüchtlingspolitik.

 

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Lidiia Akryshora ist derzeit die Stipendiatin der biber-Akademie. Sie ist ukrainische Journalistin, die seit zwei Jahren in Österreich lebt. Deswegen einfach ein Auge zu drücken, falls ihr den ein oder anderen Fehler in ihren Blogs entdeckt. Aller Anfang ist schwer und ihr seid bestimmt auch keine Profis in Ukrainisch, Russisch und ein bisschen Polnisch oder?

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