Švabo, 21, Gastarbeiter, sucht …

15. September 2011

 

Können Österreicher in der Türkei und Serbien einfach Arbeit finden? Oder machen es uns diese Länder genauso schwer wie wir ihnen? Ein Švabo macht den Gastarbeiter-Check.


 

 

 

 

Seit Anfang Juli gilt in Österreich die Rot-Weiß-Rot-Card. Sie soll dafür sorgen, dass idealerweise nur noch arbeitswütige, höchstqualifizierte Migranten nach Österreich strömen. Inspiriert davon drehe ich den Spieß um: Was ist, wenn ich als Österreicher in Serbien oder der Türkei arbeiten will? Werde ich mit offenen Armen empfangen oder sind die Hürden genauso hoch wie in Österreich?

 

PRINZ EUGEN UND MOZART

Eine erste Internetrecherche zum Thema „Arbeiten in der Türkei" liefert zwar einige interessante Seiten, aber keine handfeste Information. Auch im 21. Jahrhundert führt offensichtlich kein Weg am persönlichen Gespräch in der Botschaft vorbei.

Die türkische Botschaft, die schrägerweise in der Prinz-Eugen-Straße liegt (Prinz Eugen vertrieb die Türken nach der gescheiterten Türkenbelagerung), hält mich nicht lange auf. Für Arbeitsangelegenheiten ist angeblich das türkische Generalkonsulat zuständig, deshalb werde ich gleich dorthin weitergeleitet. Nach Minuten in der Warteschleife, wo mir „Rondo alla Turca" von Mozart Erinnerungen an ehemalige Klavierstunden beschert, bekomme ich meine Infos, wie ich zum Arbeitsvisum komme: Sprachkenntnisse brauche ich keine, dafür umso mehr Papiere (siehe Infobox).

Was aber muss ich tun, wenn ich in der Türkei angekommen bin und tatsächlich Arbeit gefunden habe? Muss ich die Arbeitserlaubnis irgendwann verlängern? Wenn alles gut gegangen ist, so die Dame am anderen Ende der Leitung, darf man den Beruf im Unternehmen für ein Jahr ausüben. Danach muss man für zwei weitere Jahre verlängern. Nach drei Jahren im selben Unternehmen kann man sich, sofern man in derselben Berufssparte bleibt, einen anderen Arbeitgeber suchen. Die Arbeitserlaubnis wird nochmals für drei Jahre erteilt.

 

FÜR IMMER TÜRKE?

Eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist schwierig. Die gibt es nämlich erst nach einem langen Aufenthalt in der Türkei, oder nach sechs Jahren Beschäftigung in derselben Berufssparte. Wie dem auch sei, das letzte Wort zu dem Thema hat natürlich ohnehin das Ministerium für Arbeit und Sicherheit in Ankara, das die Arbeitsgenehmigung ausstellt.

 

MEINE ARBEIT DARF NICHT STERBIEN

 

Die Internetrecherche für ein serbisches Arbeitsvisum verläuft ebenso verwirrend und erfolglos. Also wieder die Botschaft. Dort spricht nur ein Piepton mit mir. Nächste Anlaufstelle: Das serbische Generalkonsulat in Salzburg. Dort erhört man mich.

Für die Arbeitssuche kann ich mich in Serbien 90 Tage ohne Visum aufhalten. Danach kommt das sogenannte D-Visum für Arbeitsangelegenheiten ins Spiel. Normalerweise wird nach Vorlage der nötigen Dokumente (siehe Infobox) eine Arbeitserlaubnis für bis zu zwölf Monate ausgestellt, bei Saisonarbeit in der Regel sechs Monate. Das letzte Wort zum Thema Arbeitsgenehmigung hat wiederum das Arbeitsamt in Belgrad. Sprachkenntnisse werden auch hier nicht vorausgesetzt, wären aber vorhanden.

 

FAZIT

Obwohl die Österreicher bei Sprache und Ausbildung noch viel strenger sind, gibt es viele Ähnlichkeiten auf dem Weg zur Arbeitsgenehmigung. „Ist ja auch in Österreich so", bekam ich von den Konsulaten oft zu hören. Anstatt im Internet zu recherchieren, geht man besser gleich persönlich ins Konsulat, denn der Weg durch den administrativen Dschungel ist alleine ohnehin kaum zu meistern.

 

Angesichts des Papierkriegs, den ein österreichischer Gastarbeiter auf dem Weg nach Serbien und in die Türkei erledigen muss, wird klar, welchen Luxus EU-Bürger haben. Sie können innerhalb Europas nach Lust und Laune Arbeit suchen und ersparen sich das Ganze. Vielleicht warte ich besser, bis Türkei und Serbien in der EU sind.

 


Infobox Türkei:

Notwendige Dokumente/Nachweise

 

Für Unselbstständige:
Reisepass und eine Kopie, Visumantragsformular (auf der Internetseite der Botschaft zu erhalten), Foto, Auftrags-, Arbeitsvertrags-, bzw. Arbeitsbestätigung (in Form eines Schreibens seitens des zukünftigen Arbeitsgebers) und Arbeitsvertrag.
Für Selbstständige:
Man muss sich bereits fünf Jahre in der Türkei aufgehalten haben, bevor man eine Bewilligung kriegt und dann nur, wenn man die „Interessen des türkischen Staates" stützt.
Dauer der Antragstellung: 3–4 Wochen

 

 

Infobox Serbien:

Notwendige Dokumente/Nachweise:

Für Unselbstständige: Reisepass, zwei Passfotos, Visumsantragsformular (für C- und D-Visum), Kranken- und Unfallversicherung für den Schengen-Raum, Bestätigung des Arbeitgebers (über Beschäftigung, Entlohnung und Unterkunft in Serbien), Arbeitserlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Geburtsurkunde, 65 € Bearbeitungsgebühr
Für Selbstständige: Siehe oben. Statt der Bestätigung des Arbeitgebers sollte man, wenn man zum Beispiel eine eigene Firma besitzt, Auszüge aus dem Firmenbuch mitnehmen.
Dauer der Antragstellung: Laut offiziellen Angaben wenige Tage

 

 


Von Clemens Wiesinger und Magdalena Possert (Fotos)

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Kommentare

 

Super gemacht Clemens! LG aus Prishtina!

 

Als in SRB lebender und arbeitender Österreicher kann ich vieles bestätigen. Die meisten von uns die hier sind, arbeiten für österr. Firmen oder staatliche Vertretungen. Jedenfalls gilt das selbe wie bei uns (was man aber in Ö oder D nicht mehr sagen darf): Ohne sehr gute Sprachkenntnisse geht ausserhalb von einem "geschützten" Bereich (etwa Diplomatie oder Managementkader internationaler Unternehmungen) gar nix. Ist ja in Amerika auch nicht anders.

 

sehr interessant! tolle idee

 

find ich uch

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