Morgengrauen

11. Dezember 2014

Erstmals wird ein Kriegsverbrechen aus dem Bosnienkrieg in Österreich verhandelt. Wegen der angeblichen Ermordung von 16 Serben soll einem eingebürgerten Bosnier 2015 der Prozess in Linz gemacht werden. 

Von Maida Dedagic

„Ich kann es bis heute nicht verstehen. Welches Motiv hatten unsere Nachbarn uns umbringen zu wollen? Sie kannten uns doch von früher, viele Jahre. Wie konnten sie einfach mit Gewehren kommen und alles töten?“, fragt Dragisa Serdar. Er selbst ist eine Stunde entfernt, als eine Militärgruppe von Muslimen und Kroaten das serbische Dorf Serdari in der Gemeinde Kotor Varos überfällt. Als der junge Mann zurückkommt, brennt sein Zuhause. Elf Häuser stehen in Flammen, sein toter Vater und seine toten Verwandten liegen davor.

 

Gezielter Racheakt

Es geschah im Morgengrauen am 17. September 1992. „Sie hatten das Haus umzingelt. Wir konnten nicht raus, um zu fliehen“, erinnert sich Radmila Serdar. „Wir versteckten uns unter der Treppe. Sie warfen eine Bombe in den Eingang. Dann feuerten sie mit ihren Gewehren.“ Die im fünften Monat schwangere Frau wird am Bein getroffen und fällt auf den Boden. „Sie haben nicht geschaut, ob noch jemand lebt.“ Das jüngste Opfer war ein vierjähriges Mädchen. „Der Angriff dauerte keine 20 Minuten.“ Tagelang hatten die Kämpfer das Dorf im Vorfeld ausgespäht. Während andere den Rückzug sicherten, soll die Einheit, zu welcher der Angeklagte gehörte, den unmittelbaren Angriff ausgeführt haben.

Das Massaker an den Zivilisten soll ein gezielter Racheakt für vorangegangene Gewalttaten der serbischen Armee an Muslimen und Kroaten in der Gemeinde Kotor Varos gewesen sein. Die Anklage wirft dem 47-jährigen Mann, der seit Jahren in Linz-Umgebung lebt, 16-fachen Mord, 3-fachen Mordversuch und Brandstiftung vor. Vier mutmaßliche Mittäter wurden im Jänner 2014 vom Staatsgerichtshof in Bosnien zu je 9,5 bis 11,5-jährigen Haftstrafen verurteilt. Eine Auslieferung des Angeklagten nach Bosnien kam nie in Frage, weil der Mann inzwischen österreichischer Staatsbürger ist.

 

Vernehmung von 23 Zeugen

Das Verfahren gegen den Austro-Bosnier soll im Frühjahr 2015 beginnen. „Der Aufwand ist in diesem Fall sicher besonders“, sagt Helmut Katzmayr, Vizepräsident des Landesgerichts Linz. Ein Kriegsverbrechen mit so vielen Mordopfern ist da Neuland. In der über 200 Seiten starken Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft Linz die Vernehmung von 23 Zeugen, darunter Überlebende und Mittäter. Ein zweisprachiges, längeres Verfahren steht bevor. Unklar ist, ob die Mehrheit der Zeugen vor Gericht erscheinen oder per Video aussagen wird. Das Gericht kann ausländische Zeugen nur vorladen, aber nicht zwingen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und hat Einspruch eingelegt. Die Ermittlungen gegen ihn laufen bereits seit 2011. Nach einer kurzen Untersuchungshaft ließ man den Familienvater wieder frei, da das Gericht weder eine Flucht-, noch Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr sah.

 

"DIE PROZESSE ZIEHEN SICH EWIG HIN: UND DIE ANGEKLAGTEN ALTERN IN RUHE."

 

10.000 Euro für Kriegsverbrecher

„Wollen Sie das wirklich so genau wissen?“, fragt Philip Christl von der Linzer Staatsanwaltschaft auf die einfache Frage, nach welchem Gesetz das Verfahren geführt wird. „Diese Aspekte des internationalen Strafgesetzes sind auch für erfahrene Juristen oft nicht so einfach zu verstehen.“ Tatsächlich scheiterten zuletzt sogar Strafgerichte in Bosnien, die sich laufend mit Kriegsverbrechen beschäftigen, an der Rechtsgrundlage. Weil sie ihre Urteile auf dem 2003 neu in Kraft getretenen Strafgesetzbuch Bosniens begründeten, klagten Kriegsverbrecher, dass in ihren Verfahren jeweils das alte Recht der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiens von 1976 gelten müsse, weil dieses gültig war, als die Verbrechen begangen wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab ihnen Recht. Bosnien musste seinen verurteilten Kriegsverbrechern 10.000 Euro Entschädigung zahlen. 

 

Höchststrafe 20 Jahre

Grundsätzlich gilt im internationalen Strafrecht, dass für die Täter jeweils das mildere Gesetz anzuwenden ist. In dem Linzer Fall gilt deshalb ein Mix: Das Tatortgesetz, in dem Fall das ex-jugoslawische Strafgesetzbuch, wird für die Mindeststrafe und das österreichische für die Höchststrafe benutzt, weil sie jeweils „milder“ sind. Für den Angeklagten bedeutet es im Falle einer Verurteilung eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Maximal muss der Mann 20 Jahre hinter Gitter. Da die Tat länger als 20 Jahre zurückliegt, darf sie nach österreichischem Gesetz nicht mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden.

 

„Blutiger Morgen“

„Leider ist einer der Täter jetzt in Ihrem Land. Ich hoffe, dass er adäquat bestraft wird“, sagt uns Obrad Bubic, der sich seit Kriegsende der Sammlung von Beweisen über Verbrechen am serbischen Volk widmet. Teil davon ist der umstrittene Dokufilm „Blutiger Morgen in Serdari“ (Krvava Zora u Serdarima), in der serbische Überlebende berichten, was damals aus ihrer Sicht passierte. „Die bewaffneten Muslime und Kroaten haben an dem Tag alles getötet und verbrannt, was man töten und verbrennen konnte. Zwei kleine Mädchen, die noch nicht mal angefangen hatten zu leben. Ein Ehepaar, das gerade eine Woche verheiratet war“, so Bubic. Gerade war der ehemalige serbische Soldat selbst in Den Haag, um für den „Schlächter von Bosnien“ Ratko Mladic auszusagen. Auch dort erzählte er seine Sicht der Vergangenheit, in der nur Serben Opfer zu sein scheinen. 

 

Wahrheit oder Propaganda?

„Was für eine Propaganda“, heißt es in bosnischen Kommentaren zu seinem Film. „Wisst ihr, warum wir solche Videos nicht haben? Weil ihr wirklich alles getötet habt, was man töten konnte!“ Das Dorf Serdari gehörte zu der stark umkämpften Gemeinde Kotor Varos, deren Bevölkerungsbild sich mit dem Krieg dramatisch verändert hat. Lebten vor der serbischen Machtübernahme 1992 hier neben ca. 14.000 Serben rund 11.000 Bosniaken und rund 10.000 Kroaten, blieben Mitte 1994 nur noch ca. 3.700 Bosniaken und 3.000 Kroaten. „Heute vermissen wir noch über 250 Leichen hier, auf der muslimischen Seite. Serben machen heute zwei Drittel der Bevölkerung aus“, sagt Munevera Avdic, die sich für die Opfer von Kotor Varos einsetzt.  Die meisten Menschen in dem Land leben dort, wo ihre ethnische Gruppe die Mehrheit stellt.

 

LANGER UND MÜHSAMER WEG: 
DIE VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG IST KAUM ABGESCHLOSSEN.
 

Leben mit den Mördern

Nicht selten wohnen Opfer und Verbrecher wieder nebeneinander. „Wenn ich jemanden auf der Straße sehe, von dem ich denke zu wissen, was er damals getan hat, versteinere ich nur“, sagt Avdic. Sie hat wenig Verständnis für die Justiz. „Ich hoffe nur, dass die Verbrecher, egal auf welcher Seite sie waren, lange genug leben, um noch verurteilt zu werden. Die Prozesse ziehen sich ewig hin und die Angeklagten altern in Ruhe. Dann sind sie angeblich immer krank. Wenn es Rechte für die Verbrecher gibt, wo sind dann die Rechte für uns Opfer?“, fragt die Bosnierin.

 

Ein Krieg, keine Täter

Auch 20 Jahre nach dem Krieg ist man mit der Vergangenheitsbewältigung am Balkan nur bedingt weitergekommen. „Deshalb ist es wichtig, dass man Täter benennen kann und sie verurteilt werden, damit die Völker von der Kollektivschuld befreit werden und die Schuld einzelnen Tätern angelastet wird“, urteilt Vedran Dzihic, Politologe am Österreichischen Institut für internationale Politik (OIIP) und der Uni Wien. „Die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung steht noch ganz am Anfang. Jeder ist der Meinung selbst Opfer gewesen zu sein und verurteilt die jeweils anderen. Täter sucht man vergeblich.“

 

 

„Der Balkan ist ein politisches Minenfeld.“

„Geh bitte, das ist 20 Jahre her. Es gibt unzählige dieser Gerichtsprozesse. Was interessiert mich die Vergangenheit noch?“, fragt ein biber-Kollege. Dr. Vedran Dzihic, Politologe am Österreichischen Institut für Internationale Politik (OIIP) und an der Uni Wien, antwortet. 

 

„Das interessiert mich alles nicht mehr.“ Ist das nicht ein guter Denkansatz?

Nein, nach vorne schauen funktioniert hier leider nicht. Man kann das nicht unter den Teppich kehren, weil es früher oder später an einem beliebigen anderen Ort wieder auftritt. Man braucht den Prozess der Aufklärung, auch wenn er lang und mühsam ist. Solange die Verarbeitung nicht abgeschlossen ist, profitiert einzig der Nationalismus. Das sieht man aktuell an der Freilassung Seseljs, der seine Giftpfeile in alle Richtungen schießt und es mühelos schafft Aggressionen zwischen Serbien, Bosnien und Kroatien, aber auch zwischen Serben untereinander aufzubauen.

 

Wie wichtig ist es überhaupt, dass alle Kriegsverbrechen vor Gericht geklärt werden?

Das ist eine zentrale Dimension beim Prozess der Aufarbeitung und Grundlage für die Stabilität der Gesellschaft. Es gibt die faktische Aufarbeitung, also die Sammlung von Daten, wer in welchem Umfang was gemacht hat. Und darauf baut der gesellschaftliche Prozess der Kriegsverarbeitung auf. Das ist der erste Schritt, der erfolgen muss, um wieder Normalität herbeizuführen, und davon ist man noch weit entfernt.

 

Wenn damalige Kriegsverbrecher neben Kriegsopfern leben, kann es jemals eine Aussöhnung am Balkan geben?

Auf dieser individuellen Ebene ist die Stärke zu verzeihen kaum möglich. Das kann man nicht aus der Welt kriegen. Für eine gesellschaftliche Aussöhnung müssten erstmals wirtschaftliche, politische und soziale Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Menschen überhaupt eine Perspektive im Leben gibt.

 

 

(Fotos: ODD ANDERSEN / AFP / picturedesk.com, Mikkel Ostergaard / Visum / picturedesk.com, EMMANUEL ORTIZ / AFP / picturedesk.com/ bereitgestellt)

Bereich: 

Das könnte dich auch interessieren

Collage: Zoe Opratko
   Keine Bevölkerungsgruppe wird in...

Anmelden & Mitreden

13 + 2 =
Bitte löse die Rechnung