„Wie eine Allergie“

13. Juli 2017

Aus Henrik* wurde Hannah*: Warum eine Direktorin ein Transgender-Kind nicht an ihrer Schule haben wollte.

Fotos und Text: Alexandra Stanic

Hannah* ist ein fröhliches und offenes Kind. Sie hat wachsame, neugierige Augen und hört aufmerksam zu. Ihr langes blondes Haar reicht ihr fast bis zur Hüfte. Hannah hat einen großen Freundeskreis, klettert gerne, liebt Biologie und ihren Hund Luna. Die Zehnjährige mag es, sich zu verkleiden und zu singen. Mit sechs Jahren stellt sie ein Theaterstück mit gleichaltrigen Kindern ohne die Hilfe von LehrerInnen auf die Beine und führt es in der Schule auf. „Wenn Hannah nicht zu Hause ist, ist es bei uns ruhig wie im Kloster“, sagt Andrea* über ihre Tochter. Hannah wächst behütet mit ihren Geschwistern auf und begeistert sich schnell für Dinge - wie das in diesem Alter oft der Fall ist. Sie unterscheidet sich kaum von anderen Mädchen. Es gibt nur einen Unterschied: Hannah wurde als Bub geboren.

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Im Herbst 2016 bewirbt sie sich für die Montessori Schule „MOKIWE“ in Brunn am Gebirge in Niederösterreich. Nachdem ihr Stiefvater Peter* einen Hospitationstag absolviert hat, darf Hannah im Dezember einen Vormittag lang schnuppern. Sie mag die Schule, weil die Lernumgebung ruhig und entspannt ist. Sie versteht sich auf Anhieb mit den LehrerInnen, die Schule ist zu Fuß erreichbar und den großen Garten mag sie besonders - Hannah verbringt ihre Freizeit am liebsten draußen. Umso größer ist ihre Freude, als sie die Zusage für die alternative Schule bekommt. Auch die Direktorin und die LehrerInnen sind sehr zufrieden mit Hannah und glauben, dass sie gut in die Schule passen wird - nicht umsonst geben sie ihr einen der wenigen Plätze in der Privatschule.

Offiziell ein Mädchen

2012 wurde die Lehreinrichtung im Bezirk Mödling eröffnet, sechs bis 15-Jährige werden dort unterrichtet. Das Ziel der alternativen Schulform ist es, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Ein eigener Lernrhythmus soll gefunden werden, PädagogInnen treten dabei in den Hintergrund und unterstützen SchülerInnen bei der Selbstständigkeit. „Wir fanden das Konzept gut für Hannah“, so ihre Mutter, die von Beruf Psychologin und Sonder- und Heilpädagogin ist. „Zudem haben wir uns speziell von einer Montessori-Schule Weltoffenheit erhofft.“

Weltoffenheit für ihr Kind, das transgender ist. Hannah wurde bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen, sie identifiziert sich jedoch als Mädchen. Sie trägt Röcke und Kleider, hat hüftlange Haare und einen weiblichen Namen. „Sie ist auch auf dem Papier ein Mädchen, wir haben eine Personenstandsänderung vollzogen“, erklärt Andrea. Den Personenstand muss man ändern, um offiziell im gelebten Geschlecht anerkannt zu werden. Dazu braucht es das Statement einer transkundigen Fachperson aus Psychotherapie, klinischer Psychologie oder Psychiatrie. Bei Kindern müssen zudem die leiblichen Eltern zustimmen. Mit diesem Gutachten kann man beim Standesamt (in Wien die MA26, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaft) die Personenstands- und Vornamensänderung einreichen. Seit 2014 verläuft diese Prozedur in allen Bundesländern gleich. Geburtsurkunde, E-Card, Personalausweis: Hannah ist auch rechtlich ein Mädchen.

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Als sie vier Jahre alt ist, bemerkt ihre Mutter, dass sie sich eher für „Mädchensachen“ interessiert. Es begann mit Hello Kitty-Socken. Dann wünscht sich Hannah, damals noch Henrik*, ein Kleid. Andrea schränkt sie bei ihrer Entwicklung nicht ein, Hannah stößt nie auf Gegenwehr. Bald darauf malt sie sich als Prinzessin, spielt lieber mit Mädchen als mit Burschen, verkleidet sich und behängt sich mit Schmuck. Sie experimentiert immer öfters mit weiblichen Namen und trägt nur noch Kleidung für Mädchen. Jahre vergehen. „Wenn ich mit Hannah auf dem Spielplatz war und dann nach Henrik gerufen habe, wurde ich von allen Müttern neugierig angesehen“, erinnert sich Andrea. „Mit der Zeit haben wir dann eine Namensänderung in Betracht gezogen, weil wir das für sinnvoll hielten.“ Hannah durfte mitentscheiden, wie sie heißen sollte. Ob bei den Pfadfindern, beim Reiten oder in ihrer alten Schule: Nie wurde sie aufgrund ihrer Transidentität mit Problemen konfrontiert. Deswegen rechnet auch niemand mit dem, was als Nächstes folgen wird.

Die Zehnjährige plant, was sie in ihre neue Schule anziehen wird, freut sich besonders auf Biologie und auf die Auswahl der Mathebücher. „Sie war sehr stolz auf sich, weil sie wusste, dass nur wenige Kinder aufgenommen werden“, so Andrea. Alles scheint nach Plan zu verlaufen. Im Jänner 2017 wird der Schulvertrag unterzeichnet, die 500 Euro Aufnahmegebühr bezahlt. Ende März  werden Andrea und ihr Lebensgefährte Peter zu einem Elterninformationsnachmittag eingeladen. „Am Ende haben wir einem Lehrer mitgeteilt, dass Hannah als Bub geboren wurde“, erinnert sich die 40-Jährige. „Der Lehrer hat sich für unsere Offenheit bedankt und betont, dass das nichts ändert, und dass er sich über eine bunte Gruppe freut.“ Etwa zwei Wochen später wurden die Eltern wieder zu einem Gespräch gebeten, an dem die Direktorin und eine andere Lehrerin teilnahmen. „Die Lehrerin wollte sich nur vergewissern, ob irgendetwas zu beachten ist“, erinnert sich Andrea. „Nachdem das nicht der Fall ist, weil Hannah seit vielen Jahren ohne Probleme als Mädchen lebt, war sie beruhigt.“ Hier könnte die Geschichte von Hannahs Schulantritt eigentlich aufhören. Aber Andrea und Peter wurden ein weiteres Mal in die Schule bestellt.

„Wie eine Allergie“

Das Gespräch dauert gerade einmal fünf Minuten, so Andreas Einschätzung. „Die Direktorin hat uns gesagt, dass sie über Hannah nachgedacht und sich entschieden hat, den Vertrag von ihrer Seite zu kündigen“, gibt die 40-Jährige das Gespräch wider. Der Lehrer, dem sie sich an dem Elternnachmittag anvertraut haben, ist ebenfalls anwesend. „Ihm war die Situation sichtlich unangenehm“, so Andrea. Mehr Zeit zum Reden möchte sich die Direktorin nicht nehmen. Das Thema sei für sie abgeschlossen. Der am 12. Jänner unterschriebene Vertrag wird mit Ende Mai gekündigt. Eine schriftliche Kündigung erhalten sie anfangs nicht - bis zu meinem Telefonat mit der Direktorin am 22. Juni.

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Als ich in der Schule anrufe, stellt die Direktorin lediglich klar, dass sie die „Unehrlichkeit der Eltern“ nicht toleriere. Ein dreiviertel Jahr sei Hannahs „Besonderheit“ verschwiegen worden, dabei hätte man ihr rechtzeitig Bescheid geben müssen. Auf die Frage, warum Hannahs Geschlechtsidentität so wichtig sei, antwortete sie mir, dass man darüber informiert werden müsse, das sei „wie eine Allergie.“ Daraufhin beendete sie aufgebracht das Telefonat. Auf Nachfrage im Bildungsministerium wird schnell klar, dass die Argumentation der Schulleitung keinerlei rechtliche Basis hat. Es ist nicht verpflichtend, das Transgender-Sein anzugeben - weder bei öffentlichen noch privaten Schulen.

Landesschulrat hat kein Weisungsrecht

Ähnlich wie die Direktorin ist auch der Landesschulrat in Niederösterreich kurz angebunden. Man hätte keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Schulleitung, selbst wenn der Kündigungsgrund ein diskriminierender gewesen ist, da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt. Das Bildungsministerium bestätigt das: Der Landesschulrat sei für öffentliche Schulen zuständig, kann damit rein juristisch betrachtet Privatschulen oder Statutschulen wie es Montessori-Schulen sind, keine Weisung erteilen. Statutschulen sind Privatschulen, die keiner öffentlichen Schulart entsprechen. Ob eine Montessori-Schule den Vertrag mit einem Kind auflösen kann, weil es transgender ist, kann auf Nachfrage im Bildungsministerium nicht beantwortet werden. Es handle sich dabei um eine rein privatrechtliche Angelegenheit.

Grundsätzlich gilt bei Privatschulen: Die Auswahl der SchülerInnen nach dem Bekenntnis und nach der Sprache sowie die Geschlechtertrennung sind zulässig. Das bedeutet, dass Kinder, die zum Beispiel muslimisch sind oder wie Hannah transgender, aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Geschlechtsidentität von privaten Schulen ausgeschlossen werden können.

Noch am selben Abend meines Telefonats mit der Direktorin erhalten Hannahs Eltern eine E-Mail mit der Kündigung und der Information, dass die Aufnahmegebühr rückerstattet wird. Die schriftliche Begründung der Vertragsauflösung ist ähnlich wie die mündliche: Viel zu spät sei die Schule über Hannahs „Besonderheit“ in Kenntnis gesetzt worden. Zudem wäre es von der Direktion als zielführend erachtet worden, „das Thema mit den Kindern unter Beiziehung von Fachleuten ausführlich zu besprechen und zu erklären.“ Das Verschweigen der Thematik gegenüber den MitschülerInnen bzw. eine unprofessionelle Beschäftigung mit diesem Thema werde von der Schulleitung gerade bei Kindern dieses Alters als fahrlässig erachtet, so steht es im Schreiben.

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Hannah und ihre Eltern gehen sehr offen mit ihrer Trans-Identität um. Freunde, Familie und Bekannte wissen, dass sie als Bub geboren wurde. Ein behutsamer Umgang mit diesem Thema und das Gespräch mit Fachpersonen wäre ab Herbst, also mit Beginn von Hannahs Schulbesuch möglich gewesen, wurde von der Direktion aber nicht in Betracht gezogen. Warum nicht?

„Die sind aber komisch“

Hannahs soziales Umfeld hat kein Problem mit ihrer Trans-Identität. Selbst ihre Großeltern, die oft eher konservativ sind, freunden sich schnell mit dem Gedanken an, statt eines Enkels eine Enkelin zu haben. Auch bei Gleichaltrigen sei das kaum ein Thema, erzählt ihre Mutter Andrea. „Kinder haben mit dem immer am wenigsten ein Problem“, fasst es Sexualtherapeut und Gründer der Beratungsstelle Courage Johann Wahala zusammen. „Alles, was ein menschliches Phänomen ist, ist Kindern zumutbar“, so Wahala. „Über Transidentitäten in der Schule zu sprechen ist eine Erweiterung ihres Wissens und ihrer Wahrnehmung der Lebensrealität.“

Jetzt gerade sind Sommerferien. Mit ihrer Wunschschule hat es für Hannah nicht geklappt, traurig ist die Zehnjährige deswegen aber nicht. Als sie erfahren hat, warum ihr Vertrag gekündigt wurde, reagierte sie folgendermaßen: „Die sind aber komisch. Dann will ich aber eh nicht in so eine Schule gehen.“ Damit zeigt sie mehr Reife, als so manch ein Erwachsener.

*Namen von der Redaktion geändert


Was sagt der Experte

„Welche Botschaft ist das an das Kind?“

Wir haben bei Sexualtherapeut, Pädagogen und Gründer der Beratungsstelle Courage Johann Wahala nachgefragt, was er zu Hannahs Vertragsauflösung sagt. „Im besten Fall hätte die Direktorin das Kind willkommen geheißen und Hilfe von außen geholt, wenn der Schule die Erfahrung fehlt, weil sie noch nie ein Transgender-Kind hatten“, so Wahala. „Man hätte mit Klasse und Schule darüber reden können, dass es unterschiedliche Geschlechtsidentitäten gibt.“ Mit Unterstützung von SexualpädagogInnen hätte man sexuelle Bildung weitergeben können. Ein offener Umgang sei das Beste für das Kind. Die Frage, die sich bei der Vertragsauflösung stellt, so Wahala, ist: „Welche Botschaft ist das an das Kind? ‚So wie du bist, bist du nicht ok und deswegen nehmen wir dich nicht auf!’“ Anders könne das ein Kind gar nicht erleben. Das „Unehrlichkeits“-Argument der Direktorin könne man zudem nicht ernst nehmen. „Man gibt den Eltern einfach im Nachhinein den pädagogischen Fehler.“ Es ändere nichts, ob bzw. wann die Mutter es angegeben habe. „Ein Kind nicht aufzunehmen, weil es transgender ist, ist gegen jegliche Kinderrechtskonvention“, so Wahala. „Es ist pädagogische Gewalt gegen das Kind und die Familie.“ Der Psychotherapeut stellt klar: „Es gibt in unserer Gesellschaft unterschiedliche geschlechtliche Identitäten und wenn das eine Schule nicht akzeptiert, dann gehört ihr die Schulgenehmigung mit sofortiger Wirkung entzogen.“ Dass der Landesschulrat kein Weisungsrecht hat, kommentiert er mit der Frage: „Ja, aber wer gibt der Schule denn das Schulrecht?!“

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