Streit um GIS-Gebühr bei PC-Besitzern

31. Juli 2008

Es ist nun erstmals öffentlich bekannt geworden, dass das GIS http://www.orf-gis.at für einen Laptop einen Fernsehgebührenbescheid erlassen hat. Im entsprechenden Bescheid argumentiert die ORF-Tochter damit, dass der betroffene PC-Besitzer bei dem Antreffen in seiner Wohnung zweifelsfrei über "betriebsbereit errichtete Rundfunkempfangseinrichtungen" verfügt habe. Nach Ansicht der GIS seien für Computer mit Internetzugang Gebühren zu entrichten, weil damit Programme gesehen werden könnten, die auch über Rundfunk verbreitet werden. 

Das österreichische Rundfunkgesetz definiert als Rundfunksempfangseinrichtung jedes technische Gerät, das in der Lage ist, ein Rundfunksignal zu empfangen. Die Rechtslage sei angeblich eindeutig. Wer weder Fernseher noch Radio besitzt, allerdings einen PC mit Internetanschluss oder TV-Karte, muss für diesen eine Rundfunkgebühr entrichten. Wird der PC allerdings lediglich als Ergänzung zu einem TV- oder Radio-Gerät eingesetzt, falle keine zusätzliche Gebühr an. Die Anzahl der Empfangsgeräte ist dabei nicht ausschlaggebend.

In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung stellt sich auch die Frage, ob bei der Nutzung von Handy-TV eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist. Doch sind daweil Geräte, die ausschließlich mobil eingesetzt werden, nicht gebührenpflichtig. Dazu zählt neben dem Mobiltelefon etwa auch das Autoradio Der Standort der betriebenen Empfangseinrichtung sei in dieser Hinsicht ein wesentlicher Faktor. Wenn etwa ein Handy als einziges Gerät innerhalb eines Gebäudes genutzt wird, um TV- oder Radiosignale zu empfangen, müsse die Gebühr theoretisch bezahlt werden. Und Computer von Firmen werden vorwiegend als Arbeitsgerät gesehen. So muss für solche Geräte keine Rundfunkgebühr bezahlt werden.

 

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