Regierung beschließt Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

08. Juni 2016

Gestern, am 7. Juni, wurde die seit längerem geplante Ausbildungspflicht bis 18 Jahre am Dienstag im Ministerrat beschlossen.

Ausbildungsgarantie

„Wer nur einen Pflichtschulabschluss hat, ist dreimal so stark von Arbeitslosigkeit bedroht wie andere und hat sein Leben lang Nachteile zu befürchten“, so Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ). Diese Reform wurde noch unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer unter dem Namen „Ausbildungsgarantie“ eingeleitet.

Ab kommendem Schuljahr gültig

Die Pflicht wird mit dem kommenden Schuljahr gültig. Das bedeutet: Wer im Schuljahr 2016/17 seine Pflichtschulzeit beendet, muss danach eine weitere Ausbildung, sei es weitere schulische Bildung, eine Lehre oder eine andere Qualifizierung beginnen. Auch ein freiwilliges soziales Jahr wird als Ausbildung anerkannt.

Eltern müssen melden, wenn Kind keine Ausbildung macht

Bestraft wird man derweil nicht, wenn man sich nicht an die neue Reform hält. Die Pflicht betrifft zunächst die Erziehungsberechtigten, die melden müssen, wenn das Kind keine Ausbildung macht. Auch Ausbildungsstätten müssen melden, wenn das Kind die Lehre oder den Kurs abbricht. Wenn ein Jugendlicher vier Monate nach Ende der Pflichtschule keine Ausbildung begonnen hat, wird er vom AMS kontaktiert. Strafen für die Erziehungsberechtigten, wenn sie es nicht melden, sollen aber nur in letzter Instanz folgen. 

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