Im Zweifel für den Polizisten

09. April 2015

Wieder kam es in den USA zu Polizeigewalt, bei dem ein Afroamerikaner tödlich verwundet wurde. Gäbe es keine Videoaufnahmen von der Tat, hätte man bei dem Beamten ein Auge zugedrückt, da er mit Notwehr argumentiert. Auch in Österreich werden im Zweifel Exekutivbeamte freigesprochen.

Was ist passiert? In der Stadt North Charleston im amerikanischen Bundesstaat South Carolina wird der Afroamerikaner  Walter Scott von einem weißen Polizisten angehalten, weil das Bremslicht seines Mercedes‘ nicht funktioniert. Es kommt zu einem kurzen Gerangel. Der vierfache Familienvater wird erschossen. Der Beamte will in Notwehr gehandelt haben, so gibt er es zu Protokoll. Er habe „Todesangst“ gehabt, weil das 50jährige Opfer seinen Teaser (Elektroschock-Waffe) entwendet haben soll. Immerhin wurde dieser neben dem Opfer gefunden. Details, die wahrscheinlich den Polizisten gestützt hätten und ihn mit einem blauen Auge davon kämen ließen.

Polizisten droht die Todesstrafe

Aber dem Schützen droht die Todesstrafe! Kurz nach der Tat ist nämlich ein Video von dem Vorfall aufgetaucht, der den Polizisten massiv belastet. Nach dem Gerangel mit dem Beamten ergreift der unbewaffnete Scott die Flucht, woraufhin der Polizist das Feuer auf ihn eröffnet. Acht Schüsse fallen. Davon treffen vier Scotts Rücken. Um es nach Notwehr aussehen zu lassen, legt er seine Elektroschock-Waffe neben das im Sterben liegende Opfer.

Wie kann man ausufernde Polizeigewalt dieser Art verhindern? Sollte man die Uniformierten mit einer Überwachungskamera ausstatten, die alle Einsätze dokumentiert?

Beispiele aus anderen US-Amerikanischen Städten zeigen, dass sogenannte „Körperkameras“ Gewalt eindämmen. Eine Studie in San Diego hat ergeben, dass die Bürgerbeschwerden gegen Polizisten um 40 Prozent zurückgegangen seien. Auf der anderen Seite wuchs auch bei Beamten das Bewusstsein für eine friedlichere Lösung. Der Einsatz von körperlicher Gewalt ging um 46 Prozent zurück und der Gebrauch von Pfefferspray um 30 Prozent.

Vorbild für Österreich?

Auch hierzulande kommt es immer häufiger zu Behörden-Willkür und Vorfällen mit Polizisten, bei denen auch unbescholtene Beteiligte bei Routineeinsätzen mit scheinbaren Bagatell-Delikten ins Visier genommen werden. 2014 gab es 250 Anzeigen gegen Exekutivbeamte der Polizei. Johann Golob, Sprecher der Wiener Polizei, stellt jedoch in einem Interview mit der „Presse“ vom 13.03.2015 fest, dass nicht ein einziger von ihnen verurteilt worden sei. Allerdings ist diese Statistik zu hinterfragen, wie der folgende Fall zeigt:

Erst neulich berichtete der Falter von einem Vorfall in einer Tankstelle am Wiener Morzinplatz, bei dem eine Frau von mehreren Polzisten in Gewahrsam genommen wurde und dabei einen Steißbeinbruch, Prellungen an den Knien und am Schädel sowie mehrere Blutergüsse erlitten hat. Statt die handelnden Polizisten zur Rechenschaft zu ziehen, wurde die 47jährige Frau wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Allerdings: Auch von diesem Ereignis gibt es ein Überwachungsvideo. Darin erkennt man zwar, wie die Frau zwei Polizistinnen anpöbelt, aber keine verbale Aggression von ihr ausgeht. Stattdessen ereilen vier Polizisten zur Stelle und zerren die Frau zum Einsatzfahrzeug.  Die Staatsanwaltschaft gibt mittlerweile zu, dass sie bei ihren Ermittlungen das Video nicht miteinbezogen und zu „vorschnell“ gehandelt habe. Die Überwachungskamera lieferte einen entscheidenden Beweis, die eine objektive Ermittlung ermöglicht.

Vertrauen in Rechtsstaat geht verloren

Denn kommt es tatsächlich zu einer Ermittlung gegen Polizisten ohne solche Beweise, werden die Anklagen meist fallen gelassen oder die Angeklagten freigesprochen. Der ausgeprägte Korpsgeist unter den Beamten und die Tatsache, dass Kollegen gegen Kollegen ermitteln, führen dazu, dass solche Fälle nie vollständig gelöst werden. Die Konsequenz: Das Vertrauen in den Rechtsstaat geht verloren und am Ende heißt es „im Zweifel für den Polizisten.“

 

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