Werkstudierende haben es in Deutschland besser

26. Januar 2023

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Studieren und parallel arbeiten bringt einem viele Vorteile, kann aber auch anstrengend werden. Foto: Desola Lanre-Ologun, Unsplash

Studierende verfügen über wenig Geld, leisten unbezahlte Pflichtpraktika und sind finanziell sehr häufig von ihren Eltern oder der Studienbeihilfe abhängig. Manche Studierenden entscheiden sich dazu einer Werkstudententätigkeit nachzugehen, doch hier gibt es ein paar Tücken, die in Deutschland gut gelöst wurden.

Einige Studierende arbeiten parallel zu ihrem Vollzeitstudium, doch wer mehr als 500,91€ im Monat verdient, muss Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Was in Österreich als „geringfügig beschäftigt“ gilt, nennt sich in Deutschland „Minijob“ und entspricht dem gleichen Prinzip, nur dass man in Deutschland 520€ pro Monat verdienen darf und der Mindestlohn bei 12€ pro Stunde liegt. Also selbst geringfügig Beschäftigte haben in Deutschland einen entscheidenden Vorteil.

Diese Vorteile haben Werkstudierende

Studierende sollen am besten schon während ihrem Studium Arbeitserfahrung sammeln, um später einmal leichter und schneller an die gewünschten Arbeitsstellen zu gelangen. Praktika sind heiß begehrt, schnell vergriffen und in der Regel unterbezahlt. Zudem muss man sich für einige Monate eine Pause vom Studieren nehmen, da ein Praktikum einer Vollzeitstelle entspricht.

Wer also unabhängig von den Eltern oder der Studienbeihilfe leben und sein Studium nicht pausieren möchte, geht folglich einen Werkstudentenvertrag ein. Das bedeutet, der/die Studierende sucht sich eine Stelle, die in irgendeiner Form etwas mit dem Studium zu tun hat, um bereits jetzt Arbeitserfahrung zu sammeln. Werkstudierende dürfen in Österreich unterschiedlich viel arbeiten, je nachdem, ob sie im Bachelor oder im Master studieren.

Aber: Es gibt einiges zu beachten

Die Arbeitszeit wechselt je nach geplantem Abschluss des Studiums. Bachelorstudierende dürfen bis zu zehn und Masterstudierende bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer mehr arbeiten möchte, muss dafür einen Antrag beim AMS stellen. Wenn die Grenze von 500€ Gehalt pro Monat dadurch überschritten wird, ist die Krankenkasse selbst zu zahlen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 12.765€ ist man in Österreich steuerfrei, sofern man nicht selbstständig arbeitet.

Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Werkstudentenvertrag einem Werkvertrag entspricht. Das ist nicht der Fall, denn Werkverträge bedeuten selbstständiges Arbeiten mit einem „Werk“ als Ergebnis. Das Ziel wird vorher vereinbart, ebenso wie das Honorar für das fertiggestellte „Werk“.

Darum haben es die Deutschen besser

In Deutschland gelten fast die gleichen Regeln wie in Österreich. Fast, denn es gibt ein paar Vorteile für Werkstudierende, die nicht zu verachten sind. Zum einen dürfen Werkstudierende in Deutschland nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In Österreich darf man nach einem Antrag beim AMS auch deutlich über diese Wochenstunden gehen, was sich sowohl auf die Lohnsteuerfreiheit als auch auf die Qualität des Studiums auswirken kann. Die Lohnsteuerfreiheit gilt in beiden Ländern nur bis zu einem gewissen Betrag, wer diesen überschreitet, muss Abgaben zahlen. Durch die maximal erlaubte Stundenanzahl in Deutschland werden Studierende davor geschützt, diese Grenze zu überschreiten.

Außerdem gilt in Deutschland, dass das Studium die oberste Priorität einnehmen, sprich mehr Wochenstunden ins Studieren anstatt ins Arbeiten gesteckt werden soll. Somit wird die Qualität des Studiums geschützt, da der/die Studierende noch genug Zeit hat zu lernen und die Kurse zu besuchen. In den Semesterferien gibt es eine Ausnahme: Studierende dürfen in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche zusätzlich steuerfrei arbeiten. Generell darf der Freibetrag im Laufe eines Studiums in Deutschland überschritten werden, solange es zeitlich auf maximal 26 Wochen im Jahr beschränkt ist.

Ein Privileg, das uns fehlt

Ein weiterer Vorteil ist das sogenannte „Werkstudentenprivileg“. Das beinhaltet, dass Studierende, die eine Werkstudententätigkeit ausüben, von den Sozialversicherungsabgaben befreit sind. Das bedeutet weder sie noch der Arbeitgeber müssen zusätzliche Abgaben für Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, sondern sich lediglich selbst studentisch krankenversichern.

In Österreich werden die Sozialversicherungsbeiträge im Gegensatz zu Deutschland automatisch von deinem Gehalt abgezogen, sobald du die 500€-Grenze überschreitest. Krankenversichern musst du dich noch zusätzlich selbst, wobei der Beitrag dafür in Österreich wenigstens nur der Hälfte von dem entspricht, was Studierende in Deutschland hinlegen müssen.

 

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