Geschützter Raum für Frauen - 30 Jahre Frauenhäuser

28. Juli 2008

Gewalt gegen Frauen ist weder Privatsache noch Kavaliersdelikt. Es handelt sich vielmehr um ein weit verbreitetes, gesellschaftliches Problem. Dennoch ist es einer der größten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Zum Schutz für betroffene Frauen gibt es seit 1978 in Österreich die Institution Frauenhaus.

Vor genau 30 Jahren wurde das erste Frauenhaus in Österreich von der ersten Frauenministerin, Johanna Dohnal, in Wien gegründet. Die Person Johanna Dohnal steht für eine emanzipatorische Frauenpolitik in Österreich, welche die Situation und auch das Denken der Frauen in der Zweiten Republik nachhaltig geprägt hat. Fast 30 Jahre hat sie Politik für Frauen und mit Frauen in Österreich gestaltet und für mehr Rechte gekämpft.

Derzeit gibt es um die 30 Frauenhäuser in Österreich, die in Summe etwa 650 Plätze zum Schutz für Frauen zur Verfügung stellen. Laut Europäischen Richtlinien müssten in Österreich jedoch 800 Plätze für Frauen, die Gewalt in jeglicher Form ausgesetzt sind, angeboten werden.

Die Frauenhäuser bieten Schutz für misshandelte und von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kinder, als vorübergehende Wohnmöglichkeit in Krisensituationen. Über dies hinaus bieten die MitarbeiterInnen Hilfestellungen für Frauen bei Behördengängen, leiten die notwendigen gerichtlichen Schritte ein und geben Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche.

Links: http://www.frauenhaeuser-wien.at/                                                                           http://www.aoef.at/                                                                                                         http://www.haltdergewalt.at/

 

Kleiner Auszug über die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten:

Anwendung des Strafrechts StgB §83- 88 Körperverletzung, §201, 202 Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung, GewaltSchG (Gewalt Schutz Gesetz)

Zivilrechtliche Schutzanordnungen § 1GewaltSchG

Bei vorsätzlichen Verletzungen (Körper, die Gesundheit, Freiheit)
oder drohenden Verletzungen erläßt das Familiengericht auf
Antrag Schutzanordnungen:

1. Betretungsverbot der Wohnung
2. Näherungsverbot Umkreis der Wohnung
3. Kontaktverbot

Konsequenz: Wegweisung durch Sicherheitsbehörden, Betretungsverbot, Rückkehrverbot, Schutzanordnungen durch Bezirksgericht

 Welche Gesetze werden noch so angewendet: Sicherheits- und Polizeigesetz (SPG), Zivilprozeßordnung (ZPO), Schadenersatzregelung (ABGB = Allg. Bürgerliches Gesetzbuch)

Schadenersatz: § 1328 ABGB
Wer jemanden durch eine strafbare Handlung oder sonst durch Hinterlist, Drohung oder Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses zur Beiwohnung oder sonst zu geschlechtlichen Handlungen mißbraucht, hat ihm den erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu ersetzen sowie eine angemessene Entschädigung für die erlittene Beeinträchtigung zu leisten.“

Polzei schreitet ein:

 

Wegweisung und Betretungverbot bei Gewalt in Wohnungen §38a (SPG)

(1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung wegzuweisen. Sie haben ihm zur Kenntnis zu bringen, auf welchen räumlichen Bereich sich die Wegweisung bezieht; dieser Bereich ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen.“

(2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen das Betreten eines nach Abs. 1 festgelegten Bereiches zu untersagen; die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Betretungsverbotes ist jedoch unzulässig. Bei einem Verbot, in die eigene Wohnung zurückzukehren, ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß dieser Eingriff in das Privatleben des Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§29) wahrt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, dem Betroffenen alle in seiner Gewahrsam befindlichen Schlüssel zur Wohnung abzunehmen; sie sind verpflichtet, ihm Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen und sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten er hat, unterzukommen. Sofern sich die Notwendigkeit ergibt, daß der Betroffene die Wohnung, deren Betreten ihm untersagt ist, aufsucht, darf er dies nur in Gegenwart eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes tun. “

Gericht schreitet ein:

§ 382 b Einstweilige Verfügung : Schutz vor Gewalt in der Familie

 (1) Das Gericht hat einer Person, die einem nahen Angehörigen durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendens Verhalten das weitere Zusammenleben unzumutbar macht, auf dessen Antrag 1. das Verlassen der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung aufzutragen und 2. die Rückkehr in die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung zu verbieten, wenn die Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Antragstellers dient.

(2) Das Gericht hat einer Person, die einem nahen Angehörigen durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf dessen Antrag 1. den Aufenthalt an bestimmt zu bezeichnenden Orten zu verbieten und 2. aufzutragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller zu vermeiden, soweit dem nicht schwerwiegende Interessen des Antragsgegners zuwiderlaufen.

(3) Nahe Angehörige im Sinne der Abs. 1 und 2 sind jene Personen, die mit dem Antragsgegner in einer familiären oder familienähnlichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben.

(4) Eine einstweilige Verfügung nach Abs. 1 oder 2 kann unabhängig vom Fortbestehen der häuslichen Gemeinschaft der Parteien und auch ohne Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe, einem Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse oder einem Verfahren zur Klärung der Benützungsberechtigung an der Wohnung erlassen werden, doch darf, solange ein solches Verfahren nicht anhängig ist, die Zeit, für die eine derartige Verfügung getroffen wird, insgesamt drei Monate nicht übersteigen.

 

 

Kommentare

 

...für viele Betroffene mag es wohl das Schwierigste sein,den ersten Schritt in Richtung Freiheit zu wagen. Obwohl mit Sicherheit das Leben in erster Linie eingeschränkter sein wird, als zuvor. Raus aus der gewohnten Gesellschaft, möge sie noch so unterdrückend und voller Gewalt sein, fällt den Opfern bestimmt nicht leicht. Noch dazu wenn damit das Leben von Kindern beeinflusst wird. In einem Frauenhaus Zuflucht zu suchen ist erst der erste Schritt von vielen weiteren, begleitet von Angst und Ungewissheit.
Ich glaube wir wissen nicht mal annähernd, welchen Gefühlen diese Frauen ausgesetzt sind. Auch wenn mehrere Frauenhäuser zur Verfügung stehen, fällt der erste Schritt, sein ganzes Leben für eine ungewisse Zukunft zu ändern, nicht leichter.

 

In meinem Bekanntenkreis gab es zwei prügelnde Ehemänner. In beiden Situationen waren die Frauen zwar insegsamt vergleichsweise selbstständig, aber nie dazu fähig, ernsthaft Schritte gegen ihre Männer zu unternehmen. Eine ganz schön perverse Art von Loyalität, oder? Erzwungen durch Schamgefühl...

 

mann muss einmal in so einer situation gewesen sein um sie nachvollziehen zu können, als bobachter lässt es sich um längen leichter urteilen und sätze wie "mir könnte das niemals passieren" sagen.

 

man(n) frau ?
verzeihung, aber dieser blog ist für alle betroffenen entwürdigend...

 

natürlich, frau (allg. man), tippfehler.

entwürdigend ist der blog oder mein kommentar?

 

A blog (a contraction of the term "Web log") is a Web site, usually maintained by an individual, with regular entries of commentary, descriptions of events, or other material such as graphics or video...( copyright wikipedia )

 

...aus meiner sicht:

entwürdigend ist das, was ein peiniger seinem opfer antut.

warum ist es entwürdigend, dass wir das thema posten und darüber sprechen?

 

es ist in gleichem maße entwürdigend, was opfer ihren peinigern antun wie auch das was durch wegschauen, nichtstun etc unterlassen wird...
da sind wir uns doch einig, genau so wie es wichtig ist, dieses thema zu posten.

dein bezug auf linda says posting war einigermassen verwirrend und ist es für mich noch immer. um in sich in einer ähnlichen situation befinden zu müssen, um sie nachvollziehen zu können halte ich für bedenklich. entweder man/frau hat ein entsprechendes rechtsempfinden, eine soziale ethik bis zur zivilcourage oder nicht. die entwürdigung der persönlichkeit betrifft sowohl das opfer als auch jene menschen, welche bloss zusehen...

 

ich hatte einen ex, der mich an der gurgel, eine wand hoch gezogen hat, weil er sich durch meinen gesang, beim playstation - spielen gestört gefühlt hat. wir wohnten zusammen und ich habe darüber hinweg gesehen. zwei monate später hat er mir im auto, vor den augen seiner mutter eine geschäuert, weil ich wiedersprochen habe. übriges gegen seine mutter wurde er auch handgreiflich, weil sie mich verteidigte.
ich habe es niemanden erzählt weil es mir total peinlich war, ich konnte selbst nicht fassen, was mir da passierte und auf welcher ebene ich mich plötzlich kommunitieren sah...
es hat noch einige monate und erniedrigungen lang gedauert bis ich es schaffte meine koffer zu packen, weil ich durch seine drohungen vollkommen eingeschüchtert war. ehe das passierte, dachte ich, mir würde so was nie passieren...
angst hatte ich zu recht, als ich mich von ihm trennte, stalkte er mir noch monate lang hinter her, er war vor meinem haus, plözlich bei meiner arbeit oder einfach irgendwo auf der strasse, er war überall. jedes mal wenn ich ihn sah, zuckte ich zusammen, ich kann mich erinnenern eimal wie am spieß geschrien zu haben, mitten auf der starße. nicht mit absicht, es war wie ein reflex als er mich von hinten antippste.
früher hielt ich den mund, weil es entwürdigend war, heute nicht mehr.
wenn es mal mit handgreiflichkeiten los geht und wenn man beim ersten mal nicht seine sachen packt, verwandelt sich diese beziehung in einen teufelskreis.

 

sry

aber jetzt verstehe ich deinen kommentar vom 29.7. ich spreche dir meinen respekt aus, wenn du deine persönlichen erfahrungen ganz offen widergibst. chapeau !!!

hoffe, dein privatleben verläuft jetzt in ruhigeren bahnen, und - es gibt ja auch noch andere junge nette männer...

 

heute kann ich mich nicht beklagen. ;)

 

Ein heisses wie auch heikles Thema aufgegriffen und doch ein wenig zu kurz gegriffen. Da könnte frau mehr draus machen, ich hätte ein paar Passagen aus dem Gewaltschutzgesetz zitiert, der vor allem das "Wegschauen" oder "des geht mi nix an" ein wenig unter die Lupe nimmt. Diese (leider) notwendige Institutionen zu beschreiben ist ein Anfang, wir alle anderen haben aber die moralische Verpflichtung, müssem entsprechende Zivilcourage beweisen, dagegen etwas zu unternehmen. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder Religion.

 

...du kannst auf ein Prügelopfer einreden, ihm erklären, dass es etwas gegen die Gewalt, die ihm widerfährt, unternehmen muss, ausbrechen muss. Dass es Frauenhäuser gibt und die Betroffene dort Unterstützung findet- das alles kann man so Jemandem nahelegen. Aber im Endeffekt trennen sich dann die Wege, sie bleibt mit ihrer Situation zurück und muss diesen Schritt, der ihr gesamtes Leben verändert, wagen.

Ich bin mal an einem Haus vorbeigegangen, als ich aus dem 1.Stock furchtbare Schreie eine Frau hörte, dazwischen eine wütende Männerstimme. Es war offensichtlich, dass diese Frau gerade verprügelt wurde. Außer mir, ich war damals sehr jung, gingen auch andere Menschen, Erwachsene vorbei. Alle hörten hin, schüttelten den Kopf. Keiner machte Anstalten, etwas dagegen zu unternehmen. Damals hat mich das sehr geärgert, jetzt frage ich mich: was hätte man dagegen tun können? Polizei rufen? Ich glaub die türkische Polizei (Anm.: ist in der Türkei passiert) wäre nicht gerade herbeigerast um den Mann festzunehmen...?

 

könnte, hätte..
@ gewaltschutzgesetz: & wenn ich es zitiert hätte, so würden wohl viele damit nix anfangen außer du und ich condottiere..
Wer mehr über ein Thema erfahren will, wird auf Recherche gehen müssen um seine Neugierde und Wissbegierde zu stillen. Leider ist es schwierig alle Interessen zu decken.

aber gut zu wissen, dass es zumindest noch wen interessiert HÄTTE. als juristin ist dies erst recht mein métier. somit werde ich in Zukunft immer die rechtliche Seite mitveranschaulichen.

 

ich bin auch jurist, wenn auch nicht im bereich "sozialrecht" tätig. nochmals: ich hätte es der vollständigkeit halber erwähnt und wollte mich sicher nicht wichtig machen...
lg
condottiere

 

na dann herr kollege, willkommen auf biber.at und viel spass uns beiden beim posten

 

2.

es ist auch eine frage der journalistischen qualität...

 

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