Wer nicht Deutsch kann, wird bestraft!

17. Dezember 2010

Die Integrationsvereinbahrung, die noch unter Schwarz-Blau abgeschlossen wurde, tritt nun ab 1. Jänner in Kraft: Personen, die seit 2006 eine Aufenthaltsbewilligung haben, müssen innerhalb von fünf Jahren ihre Sprachkenntnisse nachweisen.
Für Manche wird es jetzt ernst, denn die Sanktionen reichen von 50–250 Euro. Ausweisungen seien das letzte Mittel, sagt Beatrik Hornschall von der MA 35 in einem Kurier-Interview.

Allein in Wien gehen jährlich rund 6000 Personen diese Verpflichtung ein.

Ein Deutschkurs ist für die Prüfung keine Vorraussetzung, wird aber gerne angenommen, ist aber auch mit Kosten verbunden. Der Sprachtest entspricht dem Niveau A2, das ausreicht um alltägliche Situationen zu bewältigen.

Der Vertrag:
Integrationsvereinbarung: Seit 1. Jänner 2006 müssen Drittstaatenangehörige, die hier dauerhaft bleiben wollen, binnen fünf Jahren Deutschkenntnisse nachweisen. Wer einen Lehrabschluss hat oder etwa die Pflichtschule absolviert hat, muss diese Prüfungen nicht mehr machen

Ausnahmen: anerkannte Flüchtlinge, EU- und EWR-Bürger, Schweizer und Kranke ausgenommen. Ebenso Personen, die beim Erhalt des Aufenthaltstitels minderjährig waren

Verschärfung: Künftig muss die Prüfung in zwei Jahren absolviert werden. Wer die Staatsbürgerschaft will, muss Sprachniveau B1 beherrschen.

Finanzierung: Für die Kosten der Deutschkurse müssen die Zuwanderer aufkommen. Für 300 Unterrichtseinheiten sind bis zu 1000 Euro zu bezahlen. Der Österreichische Integrationsfonds übernimmt nur nach positivem Abschluss 50 Prozent der Kosten. Als einziges Bundesland schießt die Stadt Wien bereits mit Beginn des Sprachkurses 300 Euro bei

 

http://kurier.at/nachrichten/2058465.php

 

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