Eine Ausbildungspflicht für alle bis zum Alter von 18 Jahren ist beschlossen. Bei genauerem Hinsehen jedoch zeigt sich wie so oft, dass in unserer Gesellschaft mit „alle“ längst nicht „alle“ gemeint sind. Denn gerade diejenigen, die ohnehin schon mehrfach benachteiligt sind im Hinblick auf ihre Ausbildungschancen in Österreich, sind von der Ausbildungspflicht ausgenommen: jugendliche Asylwerber. Und zwar auch dann, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Österreich bleiben werden.