Ab wann sind Beleidigungen im Netz strafbar?

16. März 2016

Die meisten von uns waren schon einmal dumme Schlampen oder unnötige Hurensöhne. Zumindest, wenn es nach Beschimpfungen im Netz geht, die an uns gerichtet waren. Aber ab wann sind solche Beleidigungen eigentlich ernst zu nehmen? Ab wann ist ein „Ich ficke deine Mutter“-Kommentar eine Drohung? Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt, um die Rechtslage herauszufinden. Lest hier, wie ihr euch gegen Beleidigungen und Drohungen im Netz wehrt – und ab wann diese strafbar sind.

Beleidigungen im Facebook-Chat nicht strafbar

Beleidigungen, Beschimpfungen und Drohungen im Netz werden nach den Regelungen im Strafgesetzbuch bestraft. Rechtsanwalt Dr. Ingo Riß hat es uns so erklärt: Im Strafgesetzbuch (StGB) wird unter §155 die Beleidigung, Beschimpfung, Verspottung und Bedrohung mit körperlicher Misshandlung verstanden. Jedoch müssen diese Äußerungen öffentlich oder vor mehreren Leuten getätigt werden, um strafbar zu sein. Öffentlich heißt vor mindestens 10 Leuten, Täter und Opfer nicht mitgezählt. Webseiten und Newsgruppen erfüllen in der Regel dieses Kriterium der Öffentlichkeit. Das heißt: Eine beleidigende Äußerung ist strafbar, wenn sie auf Facebook gepostet wurde, wo sie mehrere Menschen lesen können. Beleidigungen, die nur der betroffenen Person zugehen, also zum Beispiel in einer Privatnachricht im Facebook-Chat, sind nicht strafbar. Anders ist es bei der Gefährlichen Drohung - § 107 StGB – diese ist auch strafbar, wenn sie nur der bedrohten Person zugeht. Cyber-Stalking ist übrigens auch strafbar und fällt unter den Tatbestand der Beharrlichen Verfolgung ( § 107 a StGB).  Als Cyberstalking werden alle Stalkingtätigkeiten bezeichnet, die mit Hilfe von technischen Kommunikationsmitteln wie z.B. über das Handy, das Internet, per Mail und so weiter durchgeführt werden. Ähnlich ist es im Fall von Cyber-Mobbing.

Und wie ist das bei Cyber-Mobbing?

Cyber-Mobbing, also das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von anderen Personen im Internet ist seit dem 1.1. 2006 strafbar. So lautet der Paragraph im Strafgesetzbuch: „Wegen 'Cyber-Mobbings' strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt belästigt.“ Der im StGB verwendete Titel des Delikts lautet "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems". Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der verletzten Person zur Folge, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. 

Doch damit es nicht erst so weit kommt, sollte man seine Rechte und Möglichkeiten kennen.

 

Wie kann ich mich gegen Drohungen im Netz wehren?

1. Sichere alle Beweise, die du hast. Mache Screenshots oder Kopien von den Nachrichten, Bildern oder Chats. So kann dir schneller geholfen werden.

2. Sperre Nutzer, die dich belästigen. Auf fast allen sozialen Netzwerken sowie auf WhatsApp hast du die Möglichkeit, Personen zu blockieren. Diese können dich dann nicht mehr kontaktieren.

3. Anzeige erstatten: Wenn du dich wirklich bedroht fühlst, kannst du die Person auch bei der Polizei anzeigen.

4. Gebe nicht deine Wohnadresse oder deine Handynummer im Internet bekannt.

Ansonsten bleibt nur zu sagen, dass jeder Fall situationsabhängig ist. Wie eine Beleidigung oder Drohung, die angezeigt wurde,  im Endeffekt bestraft wird, entscheidet letzten Endes der Richter. 

Mehr Infos findest du auf www.saferinternet.at oder hier. 

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